<BR />Da es im verkürzten Verfahren erging, profitierten die Angeklagten von der vom Gesetz vorgesehenen automatischen Strafmaßreduzierung von einem Drittel. Das Gericht sprach dem Geschädigten, der sich mit Rechtsanwalt Nicola Nettis als Nebenkläger eingelassen hatte, einen Schadenersatzvorschuss von 15.000 Euro zu. Weitere Forderungen kann er in einem Zivilverfahren geltend machen. <BR /><BR />Der Wahlsüdtiroler war im Jahr 2023 auf Kurzurlaub in Sizilien, als er entführt wurde. Wie er später zu Protokoll gab, sei er plötzlich von Unbekannten gepackt und in ein Auto gezerrt worden. Man habe ihm einen Sack über den Kopf gestülpt und ihn an Hand- und Fußgelenken gefesselt in ein abgelegenes Gebäude gebracht. Dort habe ihm einer der Entführer den Lauf einer Pistole an die Schläfe gepresst und ihn gezwungen, telefonisch Kontakt zu seinem Vater im Ausland aufzunehmen. Die Ansage der Entführer sei unmissverständlich gewesen: Entweder die Familie bezahle 460.000 Euro Lösegeld, oder der 28-Jährige würde Sizilien nicht lebend verlassen.<BR /><BR /> Während die Entführer darauf warteten, dass ihre Geldforderung erfüllt würde, sollen sie ihr Opfer in ein anderes, ebenfalls abgelegenes Gebäude verlegt haben. Dort hätten sie ihn mit einer Eisenkette um ein Fußgelenk gefangen gehalten. Doch der 28-Jährige gab nicht auf und ruckelte in unbeobachteten Momenten immer wieder an der Kette, bis diese nach vier Tagen endlich nachgab, was dem jungen Mann die Flucht ermöglichte. Im nächstgelegenen Dorf alarmierte er die Carabinieri. Diese konnten mit seiner Hilfe den Fluchtweg zurückverfolgen. Im Haus, in dem der Wahlsüdtiroler festgehalten worden war, sicherten sie eine Reihe von Gegenständen, darunter Zigarettenstummel und Kleidungsstücke, derer sich die Entführer entledigt hatten. Die darauf gesicherten DNA-Spuren führten die Ermittler – zusammen mit der Aufzeichnung des Erpressungsanrufs und einigen Dingen, die dem Opfer aufgefallen waren – zu dem 60-Jährigen und dem 30-Jährigen. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft von Caltanissetta erhob gegen die beiden Verdächtigen Anklage wegen Freiheitsberaubung mit Erpressungsabsicht. Jetzt wurden der 60-Jährige und der 30-Jährige in Caltanissetta verurteilt – zu 16 Jahren und 8 Monaten Haft bzw. elf Jahren und einem Monat Haft. In einem ordentlichen Verfahren hätten sie bis zu 30 Jahre Haft riskiert. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.