In der Begründung zur vorübergehenden Aussetzung des elterlichen Fürsorgerechts heißt es, die Minderjährigen hätten erst im vergangenen Juli im Alter von sechs bis acht Jahren ihre erste kinderärztliche Untersuchung erhalten. Die Kinder sollen nun erneut vom Gericht angehört werden - ohne Anwesenheit der Eltern.<BR /><BR />Nach Angaben der Richter lebten die Kinder zunächst ohne festen Kinderarzt. Besonders schwer wiegt der Befund bei einem der Kinder: Bei der Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung sei das Mädchen an einer akuten Bronchitis mit Bronchospasmus erkrankt gewesen - eine Erkrankung, die weder gemeldet noch behandelt worden sei. Als mögliche Ursache nennen die Richter die einfachen Wohnverhältnisse im Bauernhaus der Familie im Wald, insbesondere angesichts der winterlichen Temperaturen in der Bergregion Abruzzen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1253115_image" /></div> <BR /><BR />Die Eltern, Nathan Trevallion (51) und Catherine Birmingham (47), hatten laut Gericht zunächst eine ablehnende Haltung gegenüber medizinischen Kontrollen gezeigt. Unter anderem seien Impfungen, Blutuntersuchungen und eine neuropsychiatrische Untersuchung nicht durchgeführt worden. Nach dem Eingreifen der Justiz hätten sie jedoch Bereitschaft signalisiert, versäumte Untersuchungen nachzuholen.<BR /><BR />Kritisch bewertete das Gericht auch die schulische Situation. Zwar sei Hausunterricht in Italien grundsätzlich zulässig, die Eltern hätten jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Meldung bei der zuständigen Schule unterlassen. Erst nach Eingreifen der Behörden und mit Unterstützung des Bürgermeisters von Palmoli erklärten sie sich bereit, mit einer erfahrenen Lehrerin für Hausunterricht zusammenzuarbeiten.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1253118_image" /></div> <BR /><BR />Besonders problematisch war aus Sicht der Richter das Verhalten der Familie nach ersten Kontakten mit den Sozialdiensten: Noch bevor eine Betreuung eingeleitet werden konnte, sei die Familie für mehrere Monate untergetaucht. Inzwischen habe sich das Verhältnis zu den Institutionen entspannt, auch die soziale Integration der Kinder in der Betreuungseinrichtung verlaufe positiv.<BR /><BR />Die Kinder sollen nun erneut vom Jugendgericht angehört werden. Anders als bei der ersten Anhörung wird kein Elternteil anwesend sein; stattdessen soll ein unabhängiger Dolmetscher eingesetzt werden, um eine unbeeinflusste Aussage zu ermöglichen, da die Kinder nicht gut Italienisch sprechen.<BR /><BR />Das Gericht betont, dass die Trennung von Kindern und Eltern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur eine vorübergehende Maßnahme sei. Ziel bleibe der familiäre Zusammenhalt, sobald die Umstände dies zuließen. Eine dauerhafte Trennung sei nicht beabsichtigt.