Zur Begründung werfen die Eltern der Mitarbeiterin, Veruska D'Angelo, ein feindseliges Verhalten gegenüber ihren Erziehungsmethoden sowie mangelnde Unparteilichkeit vor. Der Antrag wurde am Vorabend psychologischer Tests eingereicht, die vom Jugendgericht angeordnet wurden und an diesem Donnerstag beginnen sollen.<BR /><BR />In einem achtseitigen Schreiben sprechen die Rechtsanwälte des Elternpaares, Marco Femminella und Danila Solinas, von einem „persönlichen Konflikt“, sowie von einer „feindseligen und mangelhaften“ Haltung der Sozialarbeiterin gegenüber der Familie. Kritisiert wird unter anderem, dass die Frau sich Bitten widersetzt habe, die nach Angaben der Verteidigung von den Kindern selbst geäußert worden seien.<BR /><BR />Die Kinder leben seit dem 20. November gemeinsam mit ihrer Mutter in einer betreuten Wohneinrichtung in der Stadt Vasto. Nach Darstellung der Anwälte habe die Sozialarbeiterin Telefonkontakte mit Großeltern und weiteren Verwandten ebenso abgelehnt wie Treffen mit Freunden der Kinder. Beanstandet werden zudem frühere Treffen der Sozialarbeiterin mit den Eltern im abgelegenen Wohnhaus der Familie, die noch vor der Aussetzung der elterlichen Sorge unter Begleitung von Carabinieri stattgefunden hätten.<BR /><BR />Darüber hinaus werfen die Anwälte der Sozialarbeiterin Verstöße gegen den berufsethischen Kodex vor. So habe sie gegen das Gebot der Vertraulichkeit verstoßen, indem sie sich gegenüber Medien zu dem Fall geäußert habe.<BR /><BR />Seit über drei Monaten leben die drei Kinder der „Waldfamilie“ jetzt in dem geschützten Wohnheim in Vasto. Die Mutter können sie dreimal am Tag sehen, der Vater nur sporadisch. Vater Nathan hatte zuletzt über die negativen psychologischen Folgen gesprochen, die die Trennung der Familie auf seine Kinder hat. Er und seine Frau waren im Dezember mit ihrem Einspruch gegen den Beschluss des Jugendgerichts von L'Aquila gescheitert, das ihnen am 13. November das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen hatte. Das Jugendgericht von L'Aquila hat entschieden, dass die Kinder in der Schutzunterkunft bleiben. Es soll ein gründliches Gutachten über die Kinder und ihre Eltern erstellt werden. Die benannte Gutachterin, Simona Ceccoli, hat vier Monate Zeit, um die Fragen des Gerichts zu beantworten. Der Fall des anglo-australischen Elternpaares beschäftigt seit November die italienische Öffentlichkeit.