Die Eltern dürfen das Mädchen jedoch im Spital nur zu festgelegten Besuchszeiten und in Anwesenheit einer Betreuerin der Einrichtung sehen, beklagte die nationale Kinderbeauftragte Marina Terragni. Sie kritisierte Einschränkungen bei den Rechten des Kindes. Nach ihren Angaben werde der jungen Patientin das Recht auf kontinuierlichen Kontakt zur Familie während der Behandlung nicht vollständig gewährt. <BR /><BR />Dieses sei in europäischen und italienischen Leitlinien für Kinder im Krankenhaus festgeschrieben. Der von der Familie beauftragte Psychiater Tonino Cantelmi äußerte Unverständnis darüber, dass die Mutter nicht bei ihrer Tochter bleiben dürfe. Demnach sei das Kind am Sonntagabend notfallmäßig eingeliefert worden. Zunächst habe man versucht, den Vater zu erreichen, dessen Telefon jedoch ausgeschaltet gewesen sei. Die Mutter sei nicht kontaktiert worden, obwohl sie telefonisch erreichbar gewesen sei. Die Eltern hätten erst am Folgetag vom Krankenhausaufenthalt erfahren.<BR /><BR />Cantelmi sprach von einem „Mangel an Sensibilität“ im Umgang mit der Situation. Die Eltern seien weder vorbestraft noch gewalttätig und laut Gutachten psychisch gesund. Daher sollten sie dem Kind im Krankenhaus nahe sein dürfen. Auch die Vorsitzende der parlamentarischen Kommission für Kindheit und Jugend, Michela Vittoria Brambilla, forderte eine Ausnahmeregelung. Die Mutter müsse insbesondere nachts bei ihrer Tochter bleiben können. Der Gesundheitszustand des Kindes sei möglicherweise auch durch die Trennung von den Eltern belastet worden. Das Mädchen war wegen einer Atemkrise in eine Klinik eingeliefert worden. Laut Krankenhaus leidet es an einer obstruktiven Erkrankung. Bei ihm sind derzeit Betreuerinnen der Einrichtung.<BR /><BR />Die drei Kinder der Familie leben seit November 2025 in einer betreuten Einrichtung in der Abruzzen-Stadt Vasto, nachdem ihnen das Sorgerecht vorläufig entzogen worden war. Grundlage ist ein psychiatrisches Gutachten, das Defizite in der Erziehungsfähigkeit des Elternpaares, das nach streng ökologischen Kriterien lebt, feststellt. Das Jugendgericht von L'Aquila bestimmte im März, dass die Mutter, Catherine Birmingham, das betreute Wohnheim verlassen musste, in dem sie bis zu diesem Zeitpunkt mit ihren drei Kindern untergebracht war. <BR /><BR />Das Gericht begründete die Entscheidung mit Problemen bei der Einhaltung interner Regeln und organisatorischer Vorgaben der Einrichtung. Zudem habe es immer wieder Spannungen zwischen Mitarbeitern des Wohnheims und der Mutter gegeben. Kritisch gesehen würden insbesondere ihre ausgeprägten umweltbezogenen Überzeugungen. Die Mutter wohnt weiterhin im Haus in einem Wald in Palmoli, wo die Kinder bis November gelebt hatten. Der Fall beschäftigt auch die Politik. Die Lega kündigte an, ein Team von Juristen zum Schutz der Waldfamilie eingesetzt zu haben.<BR /><BR />Die Partei äußerte „große Sorge“ über den körperlichen und psychischen Zustand der Kinder, die seit Monaten von ihren Eltern getrennt seien. Die Lage sei so ernst, dass rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen des Wohnheims nicht ausgeschlossen würden, erklärte die Lega weiter. Man sprach von einem „nicht nachvollziehbaren Vorgehen“ gegenüber der „Waldfamilie“.