Dienstag, 2. August 2016

Wanderunfälle: Versicherung schützt vor Schadensersatz

Wer sich aus eigenem Verschulden auf einem Wanderweg oder Steig Verletzungen zuzieht, hat Pech gehabt und kein Anrecht auf Schadensersatz. Anders sieht es aus, wenn es zum Unfall aufgrund schlechter Wartung, etwa einer Brücke, gekommen ist.

Auch beim Gewähren des Durchgangrechts kann der Grundbesitzer zur Verantwortung gezogen werden.









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