Warum sie diese Form der Eheauflösung aber nicht unbedingt empfiehlt.<BR /><BR />Jede dritte Ehe in Südtirol wird geschieden, und das, obwohl die Scheidungsquote seit 2017 im Sinken ist. Wie aber nun vorgehen, wenn sprichwörtlich alles in Scherben liegt? Zunächst braucht es das Trennungsurteil, das vom Gericht erlassen wird.<h3>Trennungsurteil ist Voraussetzung</h3>Es ist die Voraussetzung für die Scheidung, erläutert Rechtsanwältin Christine Mayr. „Dann gibt es 2 Möglichkeiten: Die Scheidung kann vor Gericht erfolgen oder bei der Gemeinde.“ Letzteres sei viel günstiger und wurde auch eingeführt, um Gerichte zu entlasten. Warum sind gerichtliche Scheidungen aber trotzdem weitaus beliebter? <BR /><BR />„Die Ehe bei der Gemeinde auflösen zu lassen, ist vor allem für all jene Paare empfehlenswert, die nichts zu regeln haben“, weiß die Rechtsanwältin. In der Gemeinde werde der Familienstand abgeändert, auf wirtschaftliche Bedingungen werde keine Rücksicht genommen. Weitere Voraussetzungen seien u. a., dass man keine minderjährigen Kinder haben dürfe, keine Verpflichtungen mehr gegenüber volljährigen Kindern. Das Standesamt, in dem die Ehe aufgelöst wird, müsse auch jenes sein, wo man geheiratet hat, weiß Christine Mayr. „Wenn man allerdings mit der Scheidung etwas regeln möchte, wie z. B. einen Ehegattenunterhalt oder eine einmalige Abfindung, kann dies nur vor Gericht eingefordert werden“, erklärt Mayr. <h3>„Beratungsgespräch kann vieles klären“ </h3>Die Rechtsanwältin erläutert, dass beide Urteile – vor Gericht und vor dem Standesamt – das Trennungsurteil und deren Vereinbarungen überholen würden. Christine Mayr empfiehlt, bei einer Trennung zwecks Beratung einen Anwalt hinzu zu ziehen. So werde man darüber informiert, welche Rechten und welche Pflichten man habe. „Schon ein Beratungsgespräch kann vieles klären“, sagt die Rechtsanwältin. <h3>Seit 2014 Zahl der Trennungsjahre reduziert</h3>Das Trennungsurteil könne man selbst vor Gericht beantragen, bei einer gerichtlichen Scheidung brauche es mindestens einen Anwalt – dieser könne auch beide Parteien vertreten – bei einer Eheauflösung vor dem Standesamt, könne man allein erscheinen, so Rechtsanwältin Mayr. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="866744_image" /></div> Im Jahr 2014 war die Auflösung und Beendigung der Ehe neu geregelt worden. Neben der Einführung der Eheauflösung vor dem Standesamt wurde auch die Dauer der Trennungsjahre verändert. Anstatt 3 Jahren gilt nun der Zeitraum von einem Jahr bei einer strittigen Trennung und von 6 Monaten bei einer einvernehmlichen Trennung.