Mit der EU-Richtlinie für Patientenmobilität sollen sich Patienten überall in der EU behandeln lassen können, wo sie wollen – auch in Privatstrukturen und auch ohne Überweisung eines Südtiroler Arztes. Als Privatpatient soll jeder also seinen Arzt frei wählen können und dafür einen Teil der Kosten erstattet bekommen. „Soll“ deshalb, weil sich Italien mit der Umsetzung der Richtlinie Zeit lässt, obwohl von der EU als Termin der 25. Oktober des Vorjahres angegeben worden ist. In den nächsten Wochen soll es aber so weit sein, vermutet Martin Matscher, Direktor der Leistungsabteilung des Gesundheitsbezirkes Bozen . Dann gebe es auch hierzulande endlich Klarheit. Bereits derzeit – und auch weiterhin – können Südtiroler Patienten auch im Ausland behandelt werden. Allerdings nur in öffentlichen Einrichtungen und nur nach Genehmigung bzw. Überweisung eines Primares, der dies begründen muss. „Wenn zum Beispiel eine Leistung in Südtirol nicht angeboten wird, dann übernimmt der Sanitätsbetrieb die normalen Behandlungskosten im Ausland, der Bürger bezahlt im Normalfall nichts“, erklärt Matscher. Große Rechtsunsicherheit in ItalienMomentan herrsche allerdings eine zu große Rechtsunsicherheit. Allein die Tatsache, dass Italien bis 25. Oktober die EU-Richtlinie hätte übernehmen müssen, reiche nicht, um sicher zu sein, dass man seit diesem Tag einen Teil der Kosten einer Auslandsbehandlung rückerstattet bekomme.„Wir raten deshalb allen, die eine Behandlung im Ausland in Betracht ziehen, nach Möglichkeit abzuwarten“, sagt Matscher. Gehe das nicht, bestehe das Risiko, dass man die Behandlung zur Gänze selbst zahlen muss. „Wir können heute noch nicht sagen, ob und wie viel man zurückbekommt.“D/wib__________________________Mehr Informationen finden Sie in der Montag-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".