Eine der vielen offenen Fragen ist, ob das technische und pflegerische Personal der OPs da überhaupt mitzieht und ob nicht neue Unstimmigkeiten auftauchen. <BR /><BR />Ob Grauer Star, Krampfadern oder Karpaltunnelsyndrom – ab Oktober haben die Patienten die Möglichkeit, die teils langen Wartezeiten auf einen Eingriff abzukürzen. Dann nämlich dürfen Spitalsärzte auch im OP außerhalb ihrer Arbeitszeit freiberuflich arbeiten. <BR /><BR />Erhoffter Nebeneffekt: Mit dieser Möglichkeit soll auch abwanderungswilligen Ärzten die Möglichkeit für einen Zuverdienst geboten werden, wie Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher erklärt.<h3> Seit dem Jahr 2010 erlaubt</h3>Mit dem Argument, keine Zwei-Klassenmedizin schaffen zu wollen hatte sich Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder bis zuletzt dagegen gewehrt. 2010 wurde sie dann doch eingeführt, die Möglichkeit für Spitalsärzte, außerhalb der Arbeitszeit in den Krankenhausstrukturen freiberuflich Patienten zu behandeln. <BR /><BR />Nun erfolgt der nächste Schritt. Wie berichtet, sind auch in den Operationssälen der Krankenhäuser sogenannte Intramoenia-Leistungen erlaubt. Im Klartext: Statt monatelang auf seinen Eingriff warten zu müssen, kann sich vom selben Krankenhausarzt gegen Bezahlung im Spital operieren lassen und die Wartezeit deutlich verkürzen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="915466_image" /></div> <BR /><BR />Für solche Intramoenia-Tätigkeiten im Krankenhaus gibt es klare gesetzliche Regeln. Neben der von Kompatscher im Landtag genannten Auflage, dass u.a. für die öffentliche Hand keine Mehrkosten entstehen dürfen, ist ebenfalls Grundvoraussetzung, dass eine bestimmte Wartezeit für einen Eingriff gegeben ist. <BR /><BR />Diese werde laut Dr. Paolo Bernardi, ehemaliger Anaoo-Gewerkschaftsvertreter und nunmehriges Vorstandsmitglied der Ärztekammer für operative Eingriffe in Südtirol aber gar nicht erhoben. Entsprechend skeptisch ist er, wie die Intramoenia-Leistungen in den OPs funktionieren werden.<BR /><BR />Fraglich sei laut Dr. Bernardi auch, ob das technische und das Pflegepersonal damit einverstanden sind, wenn ihr Einsatz bei solchen Intramoenia-OPs laut Kollektivvertrag vergütet wird, jener der Ärzte aber mit einem noch festzulegenden Tarif. Dies könne durchaus für Unstimmigkeiten sorgen, so Dr. Bernardi. <BR /><BR />Zudem sei zu schauen, wie hoch die Tarife für Intramoenia-Eingriffe im Krankenhaus festgelegt werden. Für einen Eingriff zum Grauen Star erhalten konventionierte private Einrichtungen vom Sanitätsbetrieb zum Beispiel 1045 Euro. Der Tarif in den Spitälern könne kaum darunter liegen, so Dr. Bernardi. Andernfalls erfolge eine klare Wettbewerbsverzerrung.<BR />