Warum und mit welchen Konsequenzen der mutmaßliche Täter jetzt rechnen muss? Wir haben nachgefragt.<BR /><BR />Während der Meraner (45), der am Sonntagmorgen von einem Unbekannten mit einer Eisenstange bewusstlos geschlagen wurde, heute noch die Hausärztin aufsuchen und dann bei den Carabinieri Anzeige erstatten wird, ist sein Kollege und Begleiter an jenem Morgen überzeugt, dass sein Freund großes Glück hatte. „Dieser Angriff hätte viel schlimmer ausgehen können. Bei der Wucht hätte jemand schwerste Kopfverletzungen erleiden oder gar tot sein können“, sagt der Freund des Opfers. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mit-eisenstange-bewusstlos-geschlagen-der-taeter-kam-aus-dem-nichts" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(wir haben berichtet)</a><BR /><BR />Der dringend Tatverdächtige, der am Sonntag nach kurzer Verfolgung von den Carabinieri gefasst und in die Kaserne gebracht wurde, wurde nicht verhaftet. <BR /><BR />Ihn erwarten aber erhebliche juristische Schwierigkeiten. Das Opfer hat bereits angekündigt, Anzeige erstatten zu wollen. Unabhängig davon ist die Justiz ab einer Heilungsdauer von 20 Tagen und mehr – in diesem Fall sind es 43 Tage –, verpflichtet, von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. <BR /><BR />Dies bestätigt auch der bekannte Strafverteidiger Nicola Nettis. „In so einem Fall sorgt der Staat – sprich die Justiz – dafür, dass gegen den Täter gerichtlich vorgegangen wird, nachdem sie von den Sicherheitsbehörden davon in Kenntnis gesetzt wird“, sagt Nettis. Und was passiert mit dem mutmaßlichen Täter bis zum Gerichtsverfahren? Üblicherweise werde jemand auf freiem Fuß angezeigt. „Ich kenne den Fall nicht, aber tendenziell bleibt jemand bis Prozessbeginn auf freiem Fuß“, sagt Strafverteidiger Nettis.