Auch dem Vorgesetzten droht nun ein Gerichtsverfahren. Der Offizier soll nämlich über die Machenschaften des Maresciallo in Kenntnis gewesen sein, habe aber laut Staatsanwaltschaft nichts unternommen. <h3> Wegen eines anderen Vergehens bereits strafversetzt </h3>Die Katze lässt bekanntlich das Mausen nicht. So ähnlich scheint es im Fall eines im Wipptal stationierten Carabinieri-Maresciallo gewesen zu sein. Der einst im Pustertal stationierte Beamte war bereits einmal wegen eines Vergehens ins Wipptal strafversetzt worden. Dort wurde er schließlich zum Stationskommandanten. Diese Position scheint er aber leidlich ausgenutzt zu haben.<BR /><BR />Seine Untergebenen sollen bei der Staatsanwaltschaft Meldung gemacht haben, dass sich ihr Vorgesetzter wiederholt als im Dienst eingetragen habe, obwohl er gar nicht gearbeitet habe. Daraufhin wurden gegen den Maresciallo Ermittlungen eingeleitet. <h3> Rund 80 Verstöße während der Dienstzeit </h3> Der Stationskommandant wurde auch beschattet. Laut Ermittlungen soll der Maresciallo effektiv des Öfteren während der Dienstzeit blau gemacht haben. <BR /><BR />So soll er während des Corona-Lockdowns im Herbst/Winter 2020/21, in dem man laut Covid-Notverordnung des Landeshauptmannes seine Heimat- oder Wohnsitzgemeinde nicht verlassen durfte, in eine benachbarte Gemeinde gefahren sein und dort in einem Fitnessstudio trainiert haben. Weil die Fitnessstudios coronabedingt geschlossen hatten, habe er sich laut Anklage vom Besitzer die Schlüssel für die Räumlichkeiten aushändigen lassen. An die 80 Verstöße während der Dienstzeit sollen ihm die Ermittler nachgewiesen haben.<h3> 18 Monate bedingte Haft </h3>Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Maresciallo. Der Vorwurf lautete auf Betrug (Art. 640 StGB) und Falschbeurkundung durch eine Amtsperson (Art. 479 StGB). Nun hat der Richter über den Carabinieri-Maresciallo, der in der Zwischenzeit vom Dienst suspendiert und versetzt worden war, einen gerichtlichen Vergleich über ein Jahr und 6 Monate bedingter Haft abgesegnet.<h3> Noch ein Kommandant im Visier der Ermittler </h3>Während für ihn das gerichtliche Nachspiel seiner Ausflüge während den Dienstzeiten endet, dürfte es für seinen Vorgesetzten erst noch beginnen. Dieser war nämlich von den Untergebenen des Maresciallo über dessen Aktivitäten in Kenntnis gesetzt worden, hatte aber offensichtlich nichts unternommen. Gegen ihn könnte die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen unterlassener Anzeige einer Straftat seitens eines Beamten (Art. 361 StGB) und wegen Verweigerung einer Amtshandlung (Art. 328 StGB) erheben.<BR />