Robert Stark, Jahrgang 1957, ist 2019 mit der Quote 100 in Pension gegangen. Im Frühjahr 2021 wurde er von einer Filmproduktionsfirma für eine Komparsen-Rolle in einem Doku-Film über die italienische Virologin Ilaria Capua für einen Tag als Anwalt am Trienter Gericht kontaktiert. „Ich habe zugesagt und mir nichts dabei gedacht“, sagt der Meraner. Erhalten hat er dafür 77 Euro netto. Im August 2021 dann die kalte Dusche. „Zuerst hat mir das Patronat INCA mitgeteilt, dass mir deswegen die Rente für ein Jahr gestrichen wird. Dann erreichte mich auch das Schreiben des Bozner INPS, dass mir die Rente für ein Jahr gestrichen wird, weil diese Einkunft als Komparse laut INPS-Rundschreiben 117 vom Jahr 2019 mit den Bestimmungen zur Quote 100 nicht vereinbar sei und dass mir deswegen die Rente für 2021 gestrichen wird“, sagt Robert Stark. Publik gemacht hat den Fall gestern der „Corriere del Trentino“. <BR /><BR />Nicht unwichtiges Detail am Rande: Während Selbständige, die mit der Quote 100 in Pension gegangen sind, auch nachher aus selbstständiger Tätigkeit bis zu 5000 Euro brutto zur Rente dazu verdienen dürfen, dürfen Angestellte – Stark war Arbeitnehmer – keinen Euro dazuverdienen. Wobei ein Tag als Komparse wohl kaum als Angestelltenverhältnis angesehen werden kann.<BR /><BR />Wie dem auch sei, die Rente im September 2021 habe er noch erhalten und ab dann 6 Monate lang keine Rente mehr – in Summe rund 9000 Euro. Zudem erreichte den Pensionisten ein weiteres INPS-Schreiben, wonach ihm 2 Jahre lang bis März 2024 monatlich 500 Euro einbehalten werden. Also statt 1500 Euro Rente nur mehr 1000. „Das sind dann in Summe gut 20.000 Euro“, sagt er. Ein Rekurs von Robert Stark wurde abgelehnt. Und nachdem ihm die Rente für 6 Monate blockiert wurde, musste er seine Rente beim INPS neu beantragen.<BR /><BR />Mittlerweile weiß er, dass es italienweit rund 200 weiteren Personen auch so ergangen ist wie ihm – in Südtirol sollten es 5 Fälle sein. „Die Privacy verhindert, dass wir in Kontakt treten können“, sagt er. Im Trentino setze sich zudem ein Ex-Bäcker zur Wehr, der 19.500 Euro Rente zurückzahlen müsste, weil er für 280 Euro seinem Cousin einen Monat lang im Fischgeschäft ausgeholfen habe. <BR /><BR />Manche Betroffene seien nach der INPS-Rückforderung auch in die Depression abgeglitten. Warum hat er sich bisher nicht vor Gericht gewehrt? „Weil das mit hohen Spesen verbunden ist und ich gewartet habe, dass derartiges Unrecht ans Tageslicht kommt. So habe ich seitdem das Internet zu Urteilen in dieser Streitsache durchforstet“, sagt er.<BR /><BR />Im März 2023 hat dann ein Arbeitsgericht in Lucca in der Toskana in einem ähnlich gelagerten Fall einem Arbeitnehmer Recht gegeben und das INPS zur Rückerstattung der „unrechtmäßig einbehaltenen Rente“ verurteilt. „Das Urteil fußt auf dem Umstand, dass im Gesetzesdekret vom April 2019, das die Quote 100 regelt, auf die Strafen zur ,Unkumulierbarkeit' von Einkünften vergessen wurde. Und der Richter hat sich darauf bezogen und festgestellt, dass das obgenannte INPS-Rundschreiben 117 null Wert hat, zumal ein Rundschreiben kein Gesetz ersetzen darf“, sagt Stark.<BR /><BR />Nach Starks Verständnis verstoße das INPS mit diesem Vorgehen auch gegen die EU-Gesetzgebung, weil die Strafe unverhältnismäßig hoch sei.<BR /><BR />Nächste Woche werde er nun doch zum Anwalt gehen. „Denn es wird mir nichts anderes übrig bleiben. Das Schlimme ist, dass jeder, der vor Gericht zu seinem Recht kommt, auf den Gerichtsspesen sitzen bleibt. Außerdem habe ich Sorge, dass es verjähren könnte“, sagt Stark. Er habe sich „im ersten Moment geschämt, den Fall öffentlich zu machen, aber ich tue es, damit nicht noch andere in dieselbe Situation geraten. Mir persönlich hilft es nicht mehr“, sagt er. Robert Stark hat sich mittlerweile mit einer E-Mail samt Dokumentation auch an Parlamentarier Alessandro Urzì (Fratelli d'Italia) gewandt.<BR />