Von den 40 Hektar Wald des Unterwangerhofs befinden sich 35 Hektar zusammenhängend am Eingang ins Mühlbacher Tal; das Waldstück liegt zur Gänze im Naturpark Rieserferner-Ahrn. Ein Weg führt bis zu den ersten beiden der insgesamt 4 Parzellen.<BR /><BR />Das Waldstück ist stark vom Borkenkäfer befallen. Deshalb werde er immer wieder angehalten, das Schadholz herauszuhacken und so den Käfer zu bekämpfen, erklärt Stoll. „Doch man lässt mich nicht“, ärgert er sich. Er brauche nämlich dort im Wald eine Hütte, damit er die Arbeitsgeräte nicht jedes Mal auf- und abtransportieren müsse. „Für diese bekomme ich aber keine Baubewilligung.“<BR /><BR />Wie kann das sein? Markus Kantioler vom Amt für Naturparke in Bruneck kennt das Problem. Der Bauer habe mehrfach bei ihm vorgesprochen – und er habe ihm die gesetzliche Lage genau erklärt. „Diese sieht laut den Bauleitplanbestimmungen der Gemeinden vor, dass eine Holzhütte für die Waldarbeit erst bei einem zusammenhängenden Waldstück von mindestens 50 Hektar möglich ist“, erklärt Kantioler. In den Naturparkbestimmungen allerdings fehle diese Größenangabe.<BR /><BR /> Deshalb hat Stoll gleich zweimal ein Hüttenprojekt eingereicht – und zweimal eine Ablehnung erhalten. Das erste Mal habe der Bauer gegen die Entscheidung Rekurs eingelegt, erklärt Kantioler, diesen aber nicht fristgerecht eingereicht, sodass er aus diesem Grund abgelehnt wurde.<BR />Dabei hätte Stoll in den Augen Kantiolers durchaus Aussicht auf Erfolg haben können. In einem ähnlich gelagerten Fall in Rein in Taufers habe das Verwaltungsgericht in Bozen nämlich dem Rekurs eines Bauern stattgegeben – und dessen Waldstück sei kleiner als jenes von Christoph Stoll gewesen. <h3> Als Lösung eine Blechhütte?</h3>„Das Gericht hatte argumentiert, dass die Regelung von den 50 Hektar nicht gelte, weil es sich um ein Waldstück handle, das zur Gänze im Naturpark sei – und in den dortigen Bestimmungen fehle eben die Größenangabe“, erläutert der Beamte vom Amt für Naturparke. Allerdings, so fügt er an, gebe es in anderen Fällen auch Gerichtsurteile, in denen die Sachlage anders bewertet worden sei.<BR /><BR />Wie es jetzt in der Angelegenheit weitergeht, weiß Christoph Stoll nicht. Eine Blechhütte, die man ihm erlauben würde, werde er jedenfalls nicht aufstellen, „weil ich nicht weiß, wie ich sie den Berg hinaufbringen soll.“ Der Bauer hofft indes auf die Hilfe der Politik, will allerdings für sich keine Lösung, die nicht auch für andere gelte.<BR /><BR />Markus Kantioler hingegen kann nur auf die geltende Gesetzeslage verweisen. „Und diese lässt den Bau einer Holzhütte für die Waldarbeit eben erst ab einer geschlossenen Waldfläche von 50 Hektar zu.“<BR />