Gefälschte Diagnosen, nicht gerechtfertigte Eingriffe und eingenommenes Geld in die eigene Tasche: Der Facharzt wurde kurz vor seiner Pensionierung bereits vom Dienst suspendiert. Er muss auch dem Sanitätsbetrieb Schadenersatz zahlen. Jetzt könnte es noch richtig teuer werden. <BR /><BR />Weil er im Bozner Spital mit gefälschter Diagnose auf Kosten der Allgemeinheit Beschneidungen durchgeführt und dafür privat kassiert hatte, hatte der Kinderchirurg im Vorjahr am Landesgericht Bozen einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt. <BR /><BR />Aufgedeckt hatten den Fall Beamte der Carabinieri-Sondereinheit NAS aus Trient. Sie legten dem Kinderchirurgen zur Last, dass er zwischen 2015 und 2018 am Bozner Krankenhaus bei muslimischen Buben eine Vorhautverengung diagnostiziert und sie dann im Spital beschnitten haben soll. <BR /><BR />An sich sind solche Beschneidungen im Krankenhaus nicht gesetzeswidrig. Bei einer solchen Diagnose werden die Kosten für diesen Eingriff sogar zur Gänze von der Krankenkasse getragen. Im Falle von Beschneidungen aus religiösen Gründen sind diese zwar auch im Krankenhaus erlaubt. Dann aber fallen Kosten über 897 Euro pro Eingriff an – Kosten, die zur Gänze vom Patienten getragen werden müssen.<h3> Aus religiösen Gründen</h3>Laut Ermittlungen der Carabinieri hatte der Kinderchirurg die Beschneidungen aber aus genau diesem Grund durchgeführt. Allein für das Jahr 2018 lagen 14 Verdachtsfälle für gefälschte Diagnosen vor. Für diese dadurch zur Gänze von der Allgemeinheit bezahlten Eingriffe soll der Arzt von den Eltern im Schnitt zwischen 200 und 400 Euro privat kassiert haben. <BR /><BR />Nach Bekanntwerden des Falles wurde der Arzt, er stand bereits damals kurz vor der Pensionierung, vom Dienst suspendiert. Zudem erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn. Die Vorwürfe lauteten auf Amtsunterschlagung und Falschbeurkundung. Vorübergehend wurde über den Arzt sogar der Hausarrest verhängt. <h3> Gerichtlicher Vergleich</h3>Zu einem Hauptverfahren gegen den Mann kam es dann aber nicht. Anklage und Verteidigung einigten sich auf einen gerichtlichen Vergleich über ein Jahr und 5 Monate bedingter Haft, den das Gericht abgesegnet hat. Zudem muss der Kinderchirurg an den Sanitätsbetrieb 11.000 Euro Schadenersatz bezahlen – jene Summe, die er mit den unrechtmäßigen Beschneidungen verdient haben soll. <BR /><BR />Nun könnte es für den pensionierten Arzt aber richtig teuer werden. Nach Abschluss des Strafverfahrens hatte der Sanitätsbetrieb nämlich beim Rechnungshof eine Eingabe gemacht. Und nun fordert die dortige Staatsanwaltschaft den Arzt auf, sich zu erklären. Im Raum steht eine Forderung über 114.819,26 Euro für den effektiv entstandenen Schaden, den Dienstausfall sowie für den Imageschaden der dem Sanitätsbetrieb durch den Fall zugefügt worden sei.<BR />