In einer Krisensitzung wurde am Dienstag festgestellt, dass das Land seine Berufsfeuerwehr nicht abziehen kann. Vielmehr bietet man Josef Gostner & Co. eine neue Konvention an. Ob je dafür gezahlt wird?<BR /><BR />Brisantes wird auf der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung selten erwähnt. So auch die gestrige Anfrage von Landesrat Arnold Schuler nach dem Vorgehen am Flugplatz. Nach den Referendum 2016 hat das Land eine Konvention zwischen der (damals landeseigenen) Betreibergesellschaft ABD und dem Zivilschutz genehmigt, wonach die Berufsfeuerwehr den Brandschutzdienst am Flugplatz versieht. „Die Kosten müssen ab sofort die Privaten übernehmen. Das wussten sie immer und das war auch Gegenstand der Vertragsübertragung“, sagte Landeshauptmann Kompatscher beim Einstieg der Privaten 2019.<BR /><BR />Jetzt ist die Konvention abgelaufen, doch bislang hat der Steuerzahler für den Brandschutzdienst gezahlt. „Wir haben Rechnungen ausgestellt: 917.000 Euro pro Jahr. Diese wurden von den Privaten aber nicht bezahlt“, so Schuler. Er würde „seine“ Feuerwehr lieber heute als morgen abziehen. Je 7 Leute in 3 Schichten leisten dort von 6.30 bis 23 Uhr Dienst. Leute, die andernorts fehlen.<h3> „Dienst ist immer zu bezahlen“</h3>Der Landeshauptmann versteht die Aufregung nicht. „Wir teilen den Privaten jetzt mit, dass die Konvention verfallen ist und es, wenn schon, eine neue braucht“, so Kompatscher. Ab dann liege der Ball in Gostners Garten. Vielleicht sei dieser nicht an einer Fortführung interessiert, habe sich anderweitig arrangiert, führe den Dienst mit eigenem Personal durch.<BR /><BR />Davon aber kann ebenso wenig die Rede sein, wie von einem Abzug der Privaten. Auf einer Sitzung von Mobilität, Zivilschutz und ENAC kam man am Nachmittag überein, den Privaten eine neue Konvention anzubieten. Rechtlich gehört der Flughafendienst zu den Aufgabenbereichen der Berufsfeuerwehr. Einfach abziehen spielt sich nicht. „Auch bei einer neuen Konvention ist aber immer für den Dienst zu zahlen und zwar die vollen 917.000 Euro“, sagt Landesrat Schuler tapfer.<h3> Nichtigkeitsklage ist bereits eingereicht</h3> Unternehmer Josef Gostner braucht keine Erinnerung. „Das weiß ich und es braucht keine neue“. Das Land sei verpflichtet, den Dienst zu leisten. ABD hat bereits gegen die ausgelaufene Konvention eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Der Dienst sei kostenlos zu erbringen. „Oder auf jeden Fall laut Staatsgesetz, wo 2,5 Euro pro Passagier für den Brandschutz zu entrichten sind“, sagt Gostner. Bei 100.000 Passagieren in Bozen Süd seien, wenn schon, 250.000 Euro fällig. Darüber könne man in einer Konvention reden.<BR /><BR />Ob Gostner & Co. je zahlen und wenn ja, wie viel entscheidet die Gerichte. Der Steuerzahler jedenfalls riskiert, auf einem guten Teil der Summe sitzen zu bleiben.<BR />