Nicht erst seit dem tragischen Unglück in einem Hotel in Ahrntal, bei dem ein 12-jähriger Schüler aus Deutschland ums Leben gekommen ist, stehen auch in Südtirol Schulausflüge wieder in den Fokus geraten.<BR /><BR /> Erst vergangene Woche hatte eine Frau aus dem Eisacktal die Frage aufgeworfen, warum es an der Schule ihres Sohnes keine Lehrausflüge mehr gebe. Die Antwort dafür ist eine denkbar einfache: Es findet sich schlicht kein Lehrpersonal mehr, das bereit wäre, die Schüler zu begleiten.<BR /><BR />Fälle wie dieser häufen sich, weiß Petra Nock, vom ASGB-Schule. Immer mehr arrivierte Lehrpersonen hätten schlechte Erfahrungen gemacht und seine deshalb nicht mehr bereit, eine Klasse zu begleiten. Kein Wunder, haften doch die Lehrpersonen, sollte etwas schieflaufen. „Wenn sie nicht versichert sind, sogar mit ihrem Hab und Gut“, so Nock.<h3> Zahlen für Unfall eines Grundschülers</h3> Erst vor ein paar Jahren seien 3 Lehrpersonen wegen des Unfalles eines Grundschülers angeklagt und zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt worden. „2 der Lehrpersonen waren versichert, die dritte musste aus eigener Tasche bezahlen“, sagt Nock. <BR /><BR />Die italienische Rechtssprechung auf diesem Gebiet fällt sehr rigoros aus. So gibt es ein Kassationsurteil aus dem Jahr 2012, das die Lehrpersonen bei Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit von Zwischenfällen oder gar Unfällen klar in die Pflicht nimmt. „Aber seien wir uns ehrlich: Alles lässt sich beim besten Willen nicht vorhersehen, da kann man noch so aufpassen“, gibt Nock zu bedenken. <BR /><BR /><embed id="dtext86-58281707_quote" /><BR /><BR />Sie empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, „in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen“. Zwar sind die Schüler in der Zeit, in der sie sich in der Obhut der Schule befinden versichert, aber wenn doch etwas passiert, und eine zivilrechtliche Klage angestrengt wird, dann riskieren die Lehrpersonen, zur Kasse gebeten zu werden – spätestens vom Rechnungshof. <BR /><BR />„Im Grunde ist es aber auch ein gesellschaftliches Problem“, gibt Nock zu bedenken. „Heute muss immer für alles ein Schuldiger gefunden werden.“ Dabei müssten auch die Eltern ihrer Erziehungspflicht nachkommen. „Bestimmte Verhaltensregeln sollten Schüler nämlich von ihrem Elternhaus mitbekommen, die können wir ihnen nicht in der Schule beibringen“, so Nock. Entsprechend sollte vor dem Ausflug ein Katalog mit klaren Benimmregeln an die Schüler verteilt und diese mit ihnen besprochen werden. <BR /><BR />Fest steht: Verpflichtet werden können Lehrpersonen nicht, eine Schulklasse auf ihrem Ausflug zu begleiten. Das passiert nämlich alles auf freiwilliger Basis, so Marco Pugliese von UIL Scuola. Umsomehr brauche es die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Damit Schulausflüge auch weiter möglich seien, so Pugliese.<BR /><BR /><BR />