Ein Reigen von Zeugen blies am Montag im zweiten Sonderfonds-Verfahren gegen Luis Durnwalder ins selbe Horn: Der Landeshauptmann a. D. habe alle Ausgaben, die er aus dem Sonderfonds bestritten habe, penibel aufgeschrieben und die öffentlichen Gelder nie für private Zwecke verwendet. <BR /><BR /> Wie berichtet, legt die Staatsanwaltschaft Durnwalder 37 Ausgaben in Gesamthöhe von 23.642,02 Euro zur Last, und zwar im Zeitraum von November 2012 bis März 2013. Im ersten Sonderfonds-Verfahren war er nach 2 Freisprüchen und einer Rückverweisung durch das Kassationsgericht in Trient zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. <BR /><BR />Die Verurteilung bezog sich nur auf den von der Anklage beanstandeten Verrechnungsmodus von Durnwalders aus eigener Tasche vorgestreckten Beträgen mit dem Sonderfonds. Der Freispruch bezüglich der vielen Spenden und Unterstützung für Vereine und Verbände war vom Kassationsgericht nicht angetastet worden. <h3> „Machen einen Prozess zum nichts“</h3>Daran erinnerte gestern Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter, der Durnwalder mit Karl Pfeifer und Domenico Aiello verteidigt. „Wir machen hier einen Prozess um nichts“, so Brandstätter. <BR /><BR />Eine der von der Anklage als mutmaßlich privat beanstandete Ausgabe betrifft Batterien. Doch Durnwalders Ex-Sekretärin Martina Graf klärte das Rätsel: Batterien seien immer wieder fürs Diktiergerät gebraucht worden oder für Uhren. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="955045_image" /></div> <BR /><BR />Dass Durnwalder keine Sonderfonds-Gelder für private Belange verwendet habe, sondern für wohltätige Zwecke in Ausübung seines Amtes, und dass er alles penibel aufgeschrieben habe, bestätigten auch sein ehemaliger persönlicher Referent Heinrich Huber und Ex-Ressortchef Heinrich Holzer. Am 4. Dezember sagt noch eine Zeugin aus, am 19. Februar beginnen die Plädoyers. <BR />