Staatsanwaltschaft am Bozner Landesgericht will ein Hauptverfahren gegen Luis Durnwalder eröffnen. <BR /><BR /><BR />Bei der Anklage handelt es sich um den Nachtrag des vergangene Woche definitiv von der Kassation abgeschlossenen Verfahrens zu Durnwalders Handhabe mit Geldern aus dem Sonderfonds. Wie berichtet, hatte das Höchstgericht in letzter Instanz die V <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/der-zorn-des-luis-durnwalder-von-kompatscher-im-stich-gelassen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">erurteilung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft bestätigt</a>. <BR /><BR />Nun soll sich der Landeshauptmann a.D. erneut vor dem Bozner Landesgericht verantworten. Diesmal betrifft die Anklage Abrechnungen von zwischen November 2012 und März 2013 getätigten Ausgaben. Insgesamt handelt es sich laut Verteidiger Gerhard Brandstätter um rund 24.000 Euro. <BR /><BR /><b>Eigenes Geld vorgestreckt</b><BR /><BR />Wie bereits bei den vorangegangenen Vorhaltungen, für die Durnwalder nun rechtskräftig wegen seines Verrechnungsmodus mit dem Sonderfonds der Unterschlagung im Amt verurteilt worden war, soll er auch im besagten Zeitraum für verschiedene Spenden Geld aus der eigenen Tasche vorgestreckt und es dann im Nachhinein über den Sonderfonds abgerechnet haben, u. a. auch in Form von Kompensierungen von privaten Ausgaben. Selbst die Ankläger hatten aber wiederholt betont, dass Durnwalder keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt hat. <BR /><BR />Bei der jetzt beanstandeten Summe handelt es sich um die letzte Tranche bis zur Abschaffung des Sonderfonds im März 2013. In den Ermittlungen von Bozens damaligem Leitenden Staatsanwalt Guido Rispoli zur ersten Sonderfonds-Anklage gegen Durnwalder hatte man diesen Zeitraum nicht näher unter die Lupe genommen. Nachdem Durnwalder am Bozner Rechnungshof zur Rückzahlung von knapp 386.000 Euro verurteilt worden, das Urteil im März 2019 von der Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom bestätigt worden war, wurden die Ermittlungen aber doch vertieft. <BR /><BR /><b>„Verrechnungen gar nicht gemacht“</b><BR /><BR />Nach Abschluss der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass auch in diesem Zeitraum unrechtmäßige Kompensationen erfolgt seien. Solche Verrechnungen habe er in diesen 5 Monaten aber gar nicht gemacht, sagt Durnwalder. Und dies sei ja der einzige von ursprünglich 5 Anklagepunkten gewesen, für den er verurteilt worden ist. Die Ausgaben an sich seien ja nicht beanstandet worden. <BR /><BR />In der Vorverhandlung am Bozner Landesgericht forderte die Anklage gestern die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Durnwalder. Die Verteidigung beantragte eine Vertagung der Entscheidung. Man wolle erst die Urteilsbegründung des Kassationsentscheides des vorangegangenen Sonderfonds-Verfahrens einsehen, so Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter. Dem wurde stattgegeben, die Verhandlung auf 23. November vertagt.<BR />