„Wir haben keinen Zugang zur Datenbank der Agentur für Einnahmen. Man muss uns schon den Mietvertrag schicken, damit die Vorausberechnung exakt ist“, sagt Andrea Moro, Amtsdirektor für Steuern und Gebühren.<BR /><BR />Aber das sei immer schon so gewesen, fügt <b>Amtsdirektor Andrea Moro </b>(Bild) hinzu, dass der registrierte Mietvertrag der Gemeinde habe vorgelegt werden müssen, um in den Genuss des richtigen GIS-Hebesatzes zu kommen. Nur heuer mit der Super-GIS für leerstehende Wohnungen steche den Menschen der große Unterschied bei der GIS richtiggehend ins Auge.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="899648_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Und so staunte Karoline S. (Namen von der Red. geändert) nicht schlecht, als sie Ende letzter Woche die GIS-Vorausberechnung der Gemeinde Meran für ihre Wohnung bekommen hat, die Langzeit vermietet ist. Statt der bisherigen Akontozahlung von rund 630 Euro hätte sie über 1000 Euro berappen sollen, weil die Wohnung in der Gemeinde als nicht vermietet aufscheint. Insgesamt hätte sie für 2023 über 2000 Euro an GIS zahlen sollen statt der bisherigen 800 Euro. <BR /><BR />„Die Gemeinde hat keinen Zugriff auf die Datenbank der Agentur für Einnahmen. Die GIS ist eigentlich eine Selbstbesteuerung wie die 730er-Steuererklärung. Das heißt, eigentlich müsste sich jeder Bürger selbst mithilfe eines Patronats oder Wirtschaftsberater die GIS berechnen lassen“, sagt Moro. Dass die Gemeinden in Südtirol diese Vorausberechnung machen, sei ein Service am Bürger. „In Mailand, Triest oder Bologna muss man sich selbst darum kümmern“, erinnert Moto. Laut GIS-Verordnung haben die Bürger bis Ende Juni 2024 Zeit, um den Mietvertrag zu hinterlegen. <h3> Komplizierte Lage</h3>„Wir haben in Meran 5000 bis 6000 vermietete Wohnungen. Selbst wenn wir Zugang zur Datenbank der Agentur für Einnahmen hätten, bräuchte ich 100 Leute, um zu überprüfen, ob ein Mietvertrag vorzeitig aufgelöst oder verlängert wurde. Zudem fehlen bei den Daten der Agentur für Einnahmen die Katasterdaten“, erklärt Amtsdirektor Moro die komplizierte Lage.<BR /><BR />Da ein Bürger in den Genuss einer GIS-Reduzierung kommen will, müsse er die Unterlagen dafür beibringen. „Sobald wir in Kenntnis sind, wann der Mietvertrag registriert und welche Laufzeit er hat, werden wir in die Lage versetzt, die richtige Vorausberechnung vornehmen. Aber dafür müssen wir schon in Kenntnis gesetzt werden – genauso über Verlängerungen oder vorzeitige Auflösungen“, unterstreicht der Amtsdirektor.<BR /><BR /><b>ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett</b> (Bild) übt trotzdem Kritik. „Es ist ein Beispiel, wie schlecht vernetzt die öffentlichen Verwaltungen, die im Dienst der Bürger sind, vernetzt sind“, sagt er.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="899651_image" /></div>