Diese müssen Ärzte und Pfleger selbst abschließen. Leidtragende, so befürchten die Gewerkschaften, seien geschädigte Patienten.<BR /><BR />Die Haftpflichtversicherung für Ärzte, Pfleger, Therapeuten usw. war der Knackpunkt, der Thomas Schael 2018 schlussendlich wohl seinen Job als Generaldirektor des Sanitätsbetriebs gekostet hat. Zu Jahresende läuft der Vertrag mit der österreichischen „Uniqua“ definitiv aus – das Auswahlverfahren einer neuen Versicherung ist in der Schlussphase.<BR /><BR />Mit einem wesentlichen Unterschied: „Anders als bisher sieht der neue Versicherungsschutz ab 1. Jänner 2023 nicht mehr die Möglichkeit vor, der Garantieausdehnung bei grob fahrlässigem Verschulden beizutreten“, so Generaldirektor Florian Zerzer. Da ein Versicherungsschutz gegen grobe Fahrlässigkeit für alle Bediensteten in Gesundheitsberufen gesetzlich vorgeschrieben wird, ruft der Sanitätsbetrieb schon jetzt seine Mitarbeiter auf, rechtzeitig eigenständig eine entsprechende Polizze abzuschließen.<BR /><BR />Ziemlich gelassen sieht man dies beim ASGB. „Alle Gewerkschaften bieten eine Polizze an, für die Mitarbeiter aufkommen müssen. Sie ist billiger als die Zusatzklausel bei der Uniqua“, so Stefan Erschbaumer. Er kenne keinen Fall, in dem ein Pfleger wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt wurde. Diese handeln auf Weisung der Ärzte.<BR /><BR />Und eben diese sind gar nicht erfreut über die in Zukunft fehlende Zusatzabsicherung, wie sie bisher bei Uniqua der Fall war. „Dabei geht es nicht ums Geld“, stellt Dr. Ivano Simioni von der Gewerkschaft BSK/VSK klar. „Wir haben eine Konvention mit einer großen gesamtstaatlichen Versicherung, die den Dienst günstiger anbietet“, so Simioni. Auf die Ärzte komme aber Stress zu. „Bisher gab es mit der Uniqua einen Versicherer. Bei leichter Fahrlässigkeit steht der Sanitätsbetrieb für Schadenersatz gerade, bei grober griff die Zusatzklausel, laut der Uniqua auf Regress verzichtet – im Klartext also nicht nachschaute, welcher Art die Fahrlässigkeit war“, erklärt Simioni. <BR /><BR />Künftig hingegen gebe es mehrere Versicherungen. „Und ich befürchte, dass diese lange untereinander streiten, ob es sich um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelt, den je nachdem, muss eine andere Versicherung dafür zahlen.“ Die Folge sei, dass betroffene Patienten länger auf Entschädigung warten müssen. Fälle von grober Fahrlässigkeit seien aber extrem selten. <BR /><BR />