In der ohnehin angespannten Personalsituation in den Krankenhäusern sorgt ein Gerichtsurteil für eine weitere Verschärfung.<BR /><BR />Der Grund für die vertrackte Situation: Das Arbeitsgericht am Oberlandesgericht Trient hat nun in zweiter Instanz Dr. Corrado Carbucicchio Recht gegeben. Er war gegen seine Nicht-Ernennung zum Primar der Kardiologie am Bozner Krankenhaus vor Gericht gezogen. Nun zittern auch zahlreiche andere Primare um die Rechtmäßigkeit ihrer Ernennung und um ihre Stelle.<BR /><BR />„Das ist eine absolute Katastrophe“, sagt Sanitätsdirektor Josef Widmann auf Nachfrage. Mit diesem Urteil sei der Bewertungskommission für die Nominierung der Primare jegliche Möglichkeit einer subjektiven Entscheidung genommen. Eine solche werde es aber immer geben, wenn Kandidaten dieselbe Qualifikation vorweisen. <h3> Landesgesetz ist verfassungswidrig</h3>Generell steht Südtirol bei der Ernennung seiner Primare vor einem neuerlichen Dilemma. Im Vorjahr hatte das Verfassungsgericht das Landesgesetz, nach dem sie ernannt worden sind, nämlich für verfassungswidrig erklärt. Nun zittern rund 20 Primare, die zwischen 11. Mai 2018 und 13. September 2021 ernannt worden sind, um ihren Job. Und nach dem Urteil, das jetzt am Oberlandesgericht Trient gefällt wurde, haben sie allen Grund dazu. Dieses hatte Dr. Corrado Carbucicchio Recht gegeben.<BR /><BR />Der Mediziner war gegen seine Nicht-Ernennung zum Primar der Bozner Kardiologie vor Gericht gezogen. Die Richter sind zum Schluss gekommen, dass der Wettbewerb um die Stelle neu ausgeschrieben werden muss, da die Bewertungskommission, die damals Dr. Rainer Oberhollenzer zum Primar ernannt hat, als nicht rechtmäßig erklärt wurde. Neben einer Einmal-Zahlung über 37.950 Euro erhält Carbucicchio ab Juni monatlich 3450 Euro – so lange, bis ein neues Ernennungsverfahren für die Primariatsstelle an der Bozner Kardiologie in die Wege geleitet wird, so das Urteil des Arbeitsgerichtes in zweiter Instanz.<BR /><BR />Man wolle nun erst einmal das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, wie man darauf reagiere, lassen Florian Zerzer, Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, und das Gesundheitsressort wissen. In jedem Fall sorgt das Urteil für weiteren Zündstoff bei der ohnehin bereits angespannten Lage in Südtirols Spitälern.<BR />