Die Antwort ist einfach, auch wenn das Kernproblem vielschichtig ist: Lanni hatte seine Haftstrafe abgesessen und war nicht mehr als gemeingefährlich eingestuft. „Die Neubewertung der Gefährlichkeit ist äußerst komplex und schwierig, da es sich ja praktisch um einen Blick in die Zukunft handelt“, weiß der forensische Psychologe Michele Piccolin.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1235127_image" /></div> <BR /><BR />Vincenzo Lanni (59) war 2016 für den Angriff auf die beiden Rentner in der Provinz Bergamo zu acht Jahren Haft und zu drei Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im Mai 2020 wurde ihm alternativer Strafvollzug zugestanden. Er wurde zur Bewährungsprobe in der Sozialgenossenschaft „4 Exodus“ untergebracht, und zwar bis April 2022, als er seine Haftstrafe – aufgrund guter Führung reduziert – verbüßt hatte. Im Laufe der anschließenden Sicherungsmaßnahme bewerteten Gutachter für das Überwachungsgericht jährlich Lannis psychischen Zustand.<BR /><BR />Im Dezember 2024 wurde der 59-Jährige als nicht mehr gemeingefährlich eingestuft. Er blieb jedoch aus freien Stücken bei „4 Exodus“. Kurz vor dem fatalen Messerangriff in Mailand war sein Verhalten aber umgeschlagen – allerdings nicht in einer Form, die eine Zwangseinweisung gerechtfertigt hätte. Lanni musste aber der Einrichtung verwiesen werden. Man legte ihm nahe, sich vom psychiatrischen Dienst betreuen zu lassen, ein Mitarbeiter der Genossenschaft begleitete ihn. Doch auf dem Weg dorthin sprang Lanni aus dem Auto und ging seiner Wege.<BR /><BR />„Der Mitarbeiter hatte keine Handhabe, ihn aufzuhalten, Lanni war in dem Moment ein freier Mann“, sagt der forensische Psychologe Michele Piccolin. Er wird vom Bozner Landesgericht oft mit der Beurteilung von Straftätern beauftragt. „Dazu werden Standard-Tests durchgeführt, man spricht mit den Fachleuten, die den Betroffenen bis dahin betreut haben und bewertet Verhalten und therapeutische Fortschritte ganz genau“, so Piccolin. Trotzdem: Etliche Faktoren – darunter, ob der Betroffene auch künftig seine Medikamente einnehmen wird, ob er für den ganzen Zeitraum familiären Rückhalt hat usw. – können kaum vorhergesehen werden. „Eine Gefährlichkeitsbewertung ist immer ein Balanceakt zwischen der Gewährleistung der Sicherheit der Allgemeinheit und dem Recht des Betroffenen auf Hilfe und Wiedereingliederung. Man kann die Person ja nicht einfach präventiv auf ewig wegsperren.“ <BR /><BR />Bei hoher Gemeingefährlichkeit müsste ein Straftäter in eine REMS (Einrichtung für Sicherungsmaßnahmen für psychisch kranke Straftäter). Doch freie Plätze sind Mangelware: In Pergine beispielsweise, wo Personen aus Trentino-Südtirol betreut werden, gibt es nur zehn Plätze. „So kann es passieren, dass ein Betroffener durch das Loch im Betreuungsnetz rutscht. Es wäre angebracht, die Dienste, die sich mit der Sicherungsverwahrung befassen, zu verstärken – gerade auch auf lokaler Ebene“, regt Piccolin an.