<BR /><b>STOL: Herr Carli, was hat es mit der Liste des Ministeriums für Infrastruktur und Transport (MIT) auf sich und welche Informationen sind enthalten?</b><BR />Christian Carli: Im Zuge der staatsweiten Überprüfung im Auftrag von Matteo Salvini mussten Städte, Gemeinden und die lokale Polizei alle Geräte unter Angabe von Marke, Modell, Bauart, Seriennummer und Tarierungsnummer in die digitale Plattform des MIT eintragen. Nur erfasste Geräte gelten seit Ende November als zulässig, alle anderen dürfen nicht mehr zur Ahndung von Verstößen eingesetzt werden.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1246548_image" /></div> <BR /><BR /><b>STOL: Diese Liste enthält also nur die Geräte, die zur Geschwindigkeitsmessung zugelassen sind, und gibt keine Hinweise auf Standorte, wo gemessen wird, wie etwa Speedboxen?</b><BR /> Christian Carli: Genau. Das ist etwas, das viele bis heute nicht verstanden haben. Die Speedboxen selbst sind lediglich Infrastrukturen – also nur leere Gehäuse, in die die Messgeräte eingesetzt werden können. Deshalb mussten nicht die Boxen an sich gemeldet werden, sondern nur die offiziell zugelassenen Geräte zur Geschwindigkeitsmessung. Die Speedboxen mit diesen Geräten zu bestücken und dort dann die Geschwindigkeit zu messen, ist derzeit nicht erlaubt.<BR /><BR /><b>STOL: Warum und was bedeutet das?</b><BR />Carli: Die Polizei darf die zugelassenen Messgeräte verwenden, die Vorhaltung der Strafe muss aber unmittelbar passieren. Das heißt der Autofahrer erfährt sofort, dass er eine Übertretung gemacht hat. Die Strafe kann er dann entweder sofort – allerdings nur mit Karte – oder bei Erhalt des Strafzettels begleichen. Bei ausländischen Kennzeichen muss der Fahrer sofort bezahlen – hier ist neben Kartenzahlung auch Barzahlung möglich. Und weil bei stationären Speedboxen diese unmittelbare Vorhaltung nicht gegeben ist, dürfen wir sie derzeit nicht nutzen. Das Bestücken und Verwenden der Speedcheckboxen soll aber nach Abschluss eines laufenden Verfahrens wieder möglich werden.<BR /><BR /><b>STOL: Welches Verfahren?</b><BR />Carli: Jede Gemeinde musste jene Straßenabschnitte melden, an denen man in Zukunft die Geschwindigkeitsmessungen mittels Speedcheckbox wieder durchführen möchte. Inklusive Angabe der Übertretungen der vergangenen Jahre, der Unfallhäufigkeit und die Höhe der ausgestellten Strafen im jeweiligen Abschnitt. Diese werden derzeit für jede einzelne Region vom Regierungskommissar bzw dem Präfekten überprüft und dann gegebenenfalls ausgewiesen, wenn er es als legitim erachtet. Erst nach dieser Freigabe dürfen die Speedcheckboxen wieder mit unseren Geräten bestückt werden. Wie lange dieser Prozess noch dauert, kann ich nicht sagen.<BR /><BR /><b>STOL: Zurück zur neuen Liste. Italienweit wurden 3745 Geräte erfasst, 55 davon in Südtirol. Wie viele Gemeinden haben Geräte angemeldet?</b><BR />Carli: 27 Gemeinden und zusätzlich die Bezirksgemeinschaft Vinschgau, welche aus weiteren 15 Gemeinden besteht. <BR /><BR />Hier die STOL-Grafik mit dem Überblick. Was sofort auffällt: Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier hat mit fünf zugelassenen Geräten noch vor den Städten und anderen größeren Gemeinden die meisten zugelassenen Geschwindigkeitsmessgeräte. Zusammen mit St. Martin in Passeier besitzt das Passeiertal insgesamt 7.<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="container-wrapper-genially" style="position: relative; min-height: 400px; max-width: 100%;"><img src="https://img.genial.ly/5fd380c29270490f70f47a03/f30fb79b-ab39-43a4-b16e-6acb3b0565c8.jpeg" class="loader-genially" style="position: absolute; top: 0; right: 0; bottom: 0; left: 0; margin-top: auto; margin-right: auto; margin-bottom: auto; margin-left: auto; z-index: 1;width: 80px; height: 80px;"/><div id="6932a76e0f413c6241d5d6d7" class="genially-embed" style="margin: 0px auto; position: relative; height: auto; width: 100%;"></div></div><script>(function (d) { var js, id = "genially-embed-js", ref = d.getElementsByTagName("script")[0]; if (d.getElementById(id)) { return; } js = d.createElement("script"); js.id = id; js.async = true; js.src = "https://view.genially.com/static/embed/embed.js"; ref.parentNode.insertBefore(js, ref); }(document));</script></div> <BR /><BR /><b>STOL: Um welche Geräte handelt es sich vorwiegend?</b><BR />Carli: Alle Geräte, die wir für die Geschwindigkeitsmessung verwenden und die den erforderlichen Standards entsprechen. Das sind hauptsächlich Laserpistolen wie etwa Telelaser oder Trucam und Radargeräte, die auf einen Dreifuß gestellt werden wie etwa Autovelox oder direkt aus dem Polizeifahrzeug eingesetzt werden können. Von den in Südtirol zugelassenen Geräten sind die Mehrzahl Laserpistolen. <BR /><BR /><b>STOL: Alle diese gemeldeten Geräte können später dann auch in die Speedboxen eingesetzt werden?</b><BR />Carli: Ja genau.<BR /><BR /><b>STOL: Was bringt diese Liste dem Autofahrer konkret?</b><BR />Carli: Wenn der Fahrer einen Strafzettel erhält, kann er anhand der Nummer des Geräts und der Tarierungsnummer überprüfen, ob das Gerät zugelassen ist und gegebenenfalls Einspruch einlegen – entweder beim Regierungskommissar oder beim Friedensgericht. Denn ein Bußgeld, das durch ein nicht erfasstes – also nicht in der Liste stehendes – Gerät verhängt wird, ist ungültig. Außerdem kann er – falls es ihn interessiert – nachschauen, wie viele Geräte und welche in der eigenen Gemeinde zugelassen sind.<h3> Die Liste</h3>Die Liste beendet eine über anderthalb Jahre andauernde Phase des Chaos, ausgelöst durch ein Kassationsurteil im April 2024, das zwar genehmigte, aber nicht typgeprüfte Messgeräte rückwirkend infrage stellte. Das führte zu einer Welle von Einsprüchen und Klagen von Autofahrern, die geblitzt wurden. Mit dem öffentlichen Register für zugelassene Messgeräte setzt Italien nun zum ersten Mal auf Transparenz.<BR /><BR />Die offizielle Liste der zugelassenen Messgeräte ist öffentlich im MIT-Portal abrufbar und kann in verschiedenen Formaten exportiert werden – Autofahrer können dort gezielt ihre Gemeinde recherchieren (Anm. d. Red.: Suchfeld oben rechts).<BR /><BR /> <a href="https://velox.mit.gov.it/dispositivi" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier geht's zur gesamten Liste des Ministeriums.</a>