Eines gleich vorneweg: Ein 1:1-Vergleich ist schwierig. Denn nicht nur die Schulstufen sind teils unterschiedlich, auch die Rahmenbedingungen. Die Grafik beschränkt sich daher auf die Grundschullehrer und deren Bruttomonatsgehalt. Angenommen wird jeweils „Max Mustermann“ ohne Steuervergünstigungen, Zusatzfunktionen oder besondere Fächerkombinationen etc. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1173741_image" /></div> <BR /><BR />B<h3> ayerische Lehrkräfte bezahlen nur Lohnsteuer</h3>Die Zahlen beziehen sich auf den aktuellen Stand, bereits beschlossene Gehaltserhöhungen (Südtirol, Bayern) wurden nicht berücksichtigt. Anzumerken ist auch, dass im Trentino ebenfalls Verhandlungen laufen. Die angegebenen Gehälter werden seit 2023 bezahlt. Der Trend ist aber dennoch gut abzulesen: Südtirols Lehrer an staatlichen Schulen bekommen dank verschiedener Landeszulagen wie beispielsweise der Zweisprachigkeitszulage mehr Geld als Lehrer im restlichen Staatsgebiet, aber weniger als ihre Kollegen im Bundesland Tirol oder in Bayern. <BR /><BR />Bayerische Lehrkräfte stechen aber auch durch ihr Dienstverhältnis hervor: Sie sind in der Regel Beamte und bezahlen keine Sozialabgaben, sondern lediglich Lohnsteuer. Für ihre Kranken- und Pflegeversicherung müssen sie privat selber sorgen (steuerlich absetzbar). Die Pension ist gesetzlich garantiert und wird aus den öffentlichen Haushalten finanziert. Ihr Anspruch auf das sog. Ruhegehalt (Pension) errechnet sich aus den Dienstjahren, liegt aber minimum bei 35 Prozent und maximum (40 Dienstjahre) bei 71 Prozent des zuletzt bezogenen Grundgehaltes.<h3> Unterschiede bei Rahmenbedingungen</h3>Größere und mehrheitlich kleinere Unterschiede ergeben sich auch bei einem Blick auf die Rahmenbedingungen. Eine Unterrichtsstunde hat in Südtirol wie auch im restlichen Staatsgebiet sowie in Österreich 50 Minuten, in Bayern 45 Minuten. Die Arbeit eines Lehrers wird dabei überall in Unterrichtszeit und in für den Unterricht notwendige zusätzliche Arbeitszeit unterschieden. Wie die jeweilige Gewichtung ist, hängt u.a. von der Schulstufe und den Unterrichtsfächern ab. <BR /><BR />Für Südtirols Grundschullehrer gilt dabei: Sie haben bei einem vollen Auftrag eine Unterrichtsverpflichtung von 22 Wochenstunden (à 60 Minuten). Für jede Unterrichtsstunde kommt in der Grundschule mit dem Koeffizienten 1,7 Nach- und Vorbearbeitungszeit hinzu sowie bis zu 220 Jahresstunden zusätzliche Arbeitszeit (gilt für alle Schulstufen), etwa für Elternarbeit. Das summiert sich auf eine tatsächliche Wochenarbeitszeit, die über 40 Wochenstunden liegt. <BR /><BR />Der Schulkalender sieht 35 Schulwochen vor, Anspruch auf Erholungsurlaub besteht aber nur für 30 Tage. Lehrer können also auch in der schulfreien Zeit zu Aufgaben herangezogen werden, wie etwa zu den Mittelschul- und Maturaprüfungen, zu Fortbildungen, Vor- und Nachbereitungen etc. <h3> Urlaub in Österreich detailliert geregelt</h3>Für Südtirols Lehrer (an staatlichen Schulen) gilt in Sachen Arbeitsrecht der gesamtstaatliche Kollektivvertrag, weswegen die Rahmenbedingungen im Wesentlichen auch für das restliche Staatsgebiet gelten. Das Trentino organisiert sich unabhängig.<BR /><BR />Sehr detailliert geregelt ist das Thema Arbeit/Urlaub in Österreich. Hier gilt: Lehrer haben theoretisch 40 Wochenstunden zu arbeiten. Das Arbeitszeitmodell geht aber von 48 Wochenstunden unterm Schuljahr (36 Schulwochen), davon 20 bis 22 Unterrichtsstunden, aus. Die „Überstunden“ summieren sich zu einem Zeitguthaben von 10 Wochen. Der Urlaubsanspruch liegt bei 5 Wochen. <BR /><BR />Auch der bayerische Beamte hat eine 40-Stunden-Woche und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Es gilt: Der Erholungsurlaub ist durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten. Das bayerische Schuljahr hat 38 Schulwochen. Die Zahl der Unterrichtspflichtstunden für bayerische Grundschullehrer liegt bei 28. Generell schwankt sie von Schulstufe zu Schulstufe, von Schulart zu Schulart und hängt auch von den jeweils unterrichteten Fächerkombinationen ab. <BR /><BR />Ein besonderes Augenmerk auf die jeweils unterrichteten Fächer richtet man auch in Österreich – und sieht dabei für bestimmte Fächer(-kombinationen) höhere Stundenlöhne vor. Das bezieht sich allerdings nur auf Schulstufen höher als Grundschule.