Das Land hat per Gesetz ein Verzeichnis für Ehrenamt eingerichtet. Die Eintragungen sind aber aufgrund der Anfechtung des Staates auf Eis gelegt. Hintergrund ist die staatliche Regelung, wonach Vereine bei einem Austritt aus dem staatlichen Register RUNTS ihr Vermögen einem anderen Verein überlassen müssen. Austritte erfolgen im restlichen Staatsgebiet, weil sie sich auflösen oder als gewerbliche Struktur weiterarbeiten. „Anders bei uns, wo mit dem Übertritt ins Landesregister ja Kontinuität besteht“, so Durnwalder. Es war also klar, dass es eine Ausnahme braucht. Jene im Landesgesetz, wonach Vermögen nur bei einem Austritt aus dem Landesregister erfolgen, hat Rom aber nicht geschluckt.<h3> Einigung auf einen Kompromiss</h3>„Jetzt haben wir uns mit dem Arbeitsministerium auf einen Kompromiss geeinigt“, so Senator Durnwalder. Dieser soll in Kürze von der 12er-Kommission genehmigt werden und muss dann durch den Ministerrat. Allemal löst er das Problem weitgehend. Beim Übergang vom Staats- auf das Landesregister sind Vermögenswerte, nicht wie es im Raum stand, auf das erste Landesverzeichnis 1992 oder gar die Vereinsgründung zu machen. „Vielmehr geht es nur um die Jahre im RUNTS, in das sich die meisten 2021/22 eingetragen haben“, so Durnwalder. Zudem sei die Erklärung auf staatliche Begünstigungen beschränkt. „Auf den Punkt gebracht, müssen Vereine letztendlich nur eine Eigenerklärung abgeben, wonach staatliche Begünstigungen wie z.B. fünf Promille und Spenden in laufende Spesen des Vereins eingeflossen sind“, so Durnwalder. Die Kontrolle obliegt dem Land.<h3> Größere Vereine greifen auf Doppellösung zurück</h3>In Südtirol sind 2300 Vereine im RUNTS. Größere Vereine dürften sich für eine Doppellösung RUNTS und Landesregister entscheiden. Nur wer im RUNTS ist, kann Spendenquittungen ausstellen und von der Fünf-Promille-Regel profitieren. Bestimmten kleineren Vereinen bringen die staatlichen Begünstigungen aber wenig Vorteil, die bürokratischen Auflagen des RUNTS hingegen viele Nachteile. „Mit dem Landesregister fallen diese weg und dennoch gibt es Landes- und Gemeindebeiträge sowie Begünstigungen bei Lokalsteuern wie der GIS“, so Landesrätin Rosmarie Pamer. Sobald das grüne Licht vom Ministerrat kommt, lege sie der Landesregierung die Durchführungsverordnung vor. „Der Entwurf wird bereits mit Vereinen besprochen.“ Zudem arbeite man an der digitalen Umsetzung des Landesregisters.