<BR /><BR />Jürgen Wirth Anderlan muss sich seit Jänner 2024 im Rahmen eines verkürzten Verfahrens am Bozner Landesgericht wegen Rufschädigung und der Verletzung von Matteis Ehre und Ansehen in ihrer – damaligen – Eigenschaft als Landtagspräsidentin verantworten. <BR /><BR />Stein des Anstoßes war ein laut Anderlan „von starker Ironie/Sarkasmus“ geprägtes Posting, „das in einem Rechtsstaat gegen diejenigen, die öffentliche Macht ausüben, erlaubt sein sollte“. <BR /><h3> Reaktion auf Aussagen der Landtagspräsidentin</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/patrone-fuer-fugatti-verurteilung-und-solidaritaet-von-mattei" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> war dem Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti im Jänner 2022 eine Patrone zugeschickt worden. Mattei erklärte daraufhin ihre Solidarität mit Fugatti und mutmaßte, dass „die Motivation der Urheber der Drohung offenbar von No-Vax-Kreisen herrührt“.<BR /><BR />In der Folge reagierte Wirth Anderlan in den sozialen Medien mit einem Beitrag auf Matteis Aussagen. DIeser Beitrag wurde zum Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zum Prozess gegen Wirth Anderlan führten. <BR />Mattei hat sich als Nebenklägerin eingelassen und fordert 50.000 Euro Schadenersatz für sich ein.<BR /><BR />Wie die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt erklärte, erfülle Wirth Anderlans „verleumderisches Posting“ den Straftatbestand der Rufschädigung, auch verletze es Matteis Ehre und Ansehen in ihrer – damaligen – Eigenschaft als Landtagspräsidentin und somit als Vertreterin einer politischen Körperschaft.<h3> 1000 Euro Geldstrafe beantragt </h3> Bei der heutigen Verhandlung am Bozner Landesgericht beantragte die Bozner Staatsanwaltschaft, den Landtagsabgeordneten zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zu verurteilen. <BR /><BR />Der Verteidiger von Jürgen Wirth Anderlan, Rechtsanwalt Nicola Canestrini, beantragte hingegen den Freispruch seines Mandanten, weil „die Tat nicht vorliegt“. <BR /><BR />Das Verfahren wurde auf den 3. Dezember vertagt – an dem Tag will das Gericht ein Urteil fällen.