Donnerstag, 16. Juli 2015
Wegen feuchtem Kuss auf den Hals vor Gericht
Ihm wird angelastet, eine Kellnerin plötzlich auf den Hals geküsst und diesen dabei mit der Zunge berührt zu haben. Damit hat sich ein 19-Jähriger eine Anklage wegen sexueller Gewalt – wenn auch minderschwerer Art – eingehandelt.
Der Hals gilt als eine erogene Zone: Unerwünschte Zudringlichkeiten werden deshalb als sexuelle Gewalt eingestuft. - Foto: © shutterstock