Der junge Marokkaner war in einem Zug aus München unterwegs und hatte keine Ausweisdokumente bei sich. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass er noch eine Reststrafe von knapp drei Monaten verbüßen muss, gegen ihn lag eine Haftanordnung vor.<BR /><BR />Die Anordnung dazu war von der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Venedig erlassen worden. Der Verurteilung lag ein schwerer Raub zugrunde, den der Mann 2023 in der Provinz Padua begangen hatte.<BR /><BR />Im November 2024 hatte sich der Jugendliche unerlaubt aus einer Jugendeinrichtung entfernt, in der er zur Verbüßung seiner Strafe untergebracht war. Danach hatten sich seine Spuren verloren.<BR /><BR />Nach der Verhaftung wurde der 19-Jährige in die Jugendstrafanstalt von Rovigo gebracht.