Ein 19-Jähriger aus Ficarazzi (Palermo) hat mit Unterstützung der Rechtsanwälte Girolamo Rubino und Daniele Piazza vor dem Verwaltungsgericht gegen das Verteidigungsministerium geklagt – und gewonnen.<BR /><BR />„Die bei der Beurteilung der psycho-physischen Anforderungen vorgenommenen Bewertungen entziehen sich, auch wenn sie eine typische Ausprägung verwaltungstechnischen Ermessens darstellen, nicht der gerichtlichen Kontrolle, wenn sie als Ermessensüberschreitung aufgrund von Tatsachenverdrehung und Unlogik erkennbar sind. Daher wurde beschlossen, sowohl das Urteil über die Nichteignung als auch die Rangliste des Auswahlverfahrens aufzuheben und das Generalkommando der Carabinieri zur Zahlung der Gerichtskosten zu verurteilen“: So heißt es in der Urteilsbegründung, meldet die Nachrichtenagentur Ansa.<BR /><BR /> Die Entscheidung wurde nun vom Staatsrat bestätigt. Die Richter wiesen den Einspruch des Carabinieri-Korps zurück. Der junge Sizilianer wird nun angeworben werden.