Beim Südtiroler Energieverband SEV hat man das Urteil jedenfalls mit großem Interesse aufgenommen: „Nun gilt es, den neuen Spielraum zu prüfen.“ Genau das, so kündigt Landesrat Peter Brunner an, werde man tun.<BR /><BR />Was auf den ersten Blick wie eine juristische Detailfrage erscheinen mag, kann in der Praxis weitreichende Folgen haben: „Im Kern geht es darum, nach welchen Regeln Konzessionen zur Stromproduktion künftig vergeben werden müssen – im Rahmen eines verpflichtenden öffentlichen Auswahlverfahrens oder möglicherweise auch auf anderem Wege“, erklärt der Energieverband. <BR /><BR />Denn während für Dienstleistungen die Ausschreibung unionsrechtlich verpflichtend ist, könnte die „Ware Strom“ neue Möglichkeiten eröffnen. Für Südtirol sei das Urteil deshalb besonders relevant. <BR /><BR />Bei Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 3.000 kW spricht man hier von kleinen und mittleren Ableitungen. Für die Vergabe von Konzessionen von 220 bis 3.000 kW sieht die derzeitige Landesgesetzgebung ein verpflichtendes Auswahlverfahren vor.<BR /><BR />Und genau hier sei nun aus Sicht des SEV genau hinzuschauen: Ist das derzeit vorgesehene Auswahlverfahren für mittlere Ableitungen in dieser Form weiterhin unionsrechtlich zwingend erforderlich? Wenn nicht, so findet man beim Energieverband, dann sei der neue rechtliche Spielraum auch zu nutzen, denn kleine und mittlere Wasserkraftanlagen hätten in Südtirol eine lange Tradition und seien vielfach eng mit lokalen Betrieben, Genossenschaften und Gemeinden verbunden. „Wettbewerb darf kein Selbstzweck sein. <BR /><BR />Entscheidend sind Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und eine Regelung, die den Besonderheiten unseres Landes Rechnung trägt“, betont die Verbandsspitze. <BR /><BR />Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem EuGH war eine Regelung der Region Emilia-Romagna, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung bestehender Konzessionen für Wasserkraftanlagen ermöglicht.<BR /><BR /><BR /><b>„Werden eingehend prüfen“</b><BR /><BR />„Wir werden das vorliegende Urteil nun zunächst intern und gemeinsam mit der Anwaltschaft und externen Experten eingehend prüfen“, sagt dazu Landesrat Peter Brunner. Vorschnelle Entscheidungen zu treffen, wäre nicht sinnvoll.<BR /><BR />„Unsere Rechtsexperten werden den rechtlichen Rahmen und die konkreten Auswirkungen auf die bestehenden Regelungen und Verfahren prüfen und uns aufzeigen, welche weiteren Schritte möglich, notwendig und insbesondere auch sinnvoll sind“, so Brunner weiter. <BR /><BR />Auf dieser Grundlage werde dann die Landesregierung entscheiden, „wie mit den Ausschreibungen für mittlere Wasserableitungen weiterverfahren wird und ob gegebenenfalls Anpassungen am Landesgesetz notwendig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir dieser Prüfung und der weiteren Diskussion in der Landesregierung nicht vorgreifen.“