Bei Kindern bis zum fünften Lebensjahr ist die Zahnentwicklung noch nicht vollendet, die hinteren Backenzähne fehlen und somit können bestimmte Speisen, vor allem Erdnüsse, Nüsse, Mandeln, Kastanien und ähnliches nicht genügend zerkleinert werden, teilt der Sanitätsbetrieb mit. "Da Kinder ihrem natürlichen Bewegungsdrang freien Lauf lassen, mit Speisen im Mund lachen, spielen, sprechen, hat dies zur Folge, dass Teile der Speisen anstatt verschluckt zu werden, in die Atemwege gelangen. Diese können somit verschlossen werden und es droht Erstickungsgefahr, akut nach der Inhalation, aber auch nach einigen Tagen, da der Speiserest nicht ausgehustet wurde und weiterhin die Bronchien verlegt." Es könne sich dabei um Plastikstücke (Lego), Teile von Kugelschreiber oder andere kleine Stücke handeln, insbesondere bestehe die Gefahr jedoch bei Inhalation von Erdnüssen, da diese durch ihre Substanzen eine Reizung und Entzündung der Bronchialschleimhaut hervorrufe."Daher ist es ratsam, dass Kleinkinder keine Trockenfrüchte zu essen bekommen und dass diese Nahrungsmittel für sie nicht erreichbar aufbewahrt werden. Sollte eine Erdnuss oder auch nur ein Teil davon inhaliert worden sein, dann muss unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden."