„Nach der Veröffentlichung des Landesgesetzes in der Gazzetta Ufficiale am 29. April hinsichtlich der Gemeindesteuer auf Immobilien (IMI), die in Südtirol die IMU und TASI ersetzt, hat es vonseiten der Gemeinden noch keinerlei Mitteilung bezüglich der Steuersätze und –abzüge gegeben, anhand derer die Bürger die Einzahlung vornehmen könnten. Diese müssen per Gemeindebeschluss festgelegt werden. Die Frist für die Einzahlung der IMI läuft mit 16. Juni 2014 ab“ erklärt Marco Pirolo, Geschäftsführer des Steuerdienstes CAAF des AGB/CGIL. „Angesichts der geringen Zeit, die noch zu Verfügung steht, befürchten wir, dass die Gemeinden nicht in der Lage sein werden, den Bürgern die bereits ausgefüllten Einzahlungsformulare rechtzeitig zuzusenden.“Der Appell werde auch von der Vereinigung der Südtiroler Steuerdienste mitgetragen, da auf diese Weise für die Bürger, aber auch für die Steuerdienste Südtirols, die notwendige Klarheit bei der Berechnung der Steuer und dem Druck der entsprechenden Formulare oder der Modelle F24 geschaffen werde. Der für die Berechnung und Ausarbeitung der Einzahlungsformulare der IMU-Steuer für Immobilien außerhalb der Provinz Bozen stehe bereits jetzt zur Verfügung, so der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL.