Der Betreiber der Bar ist in Untersuchungshaft, seine Frau auf freiem Fuß. „Derzeit gelten ausschließlich die Betreiber als beschuldigte Personen“, teilte Staatsanwältin Beatrice Pilloud mit. „Die Staatsanwaltschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, das Verfahren auf alle Personen auszuweiten, deren strafrechtliche Verantwortung in Betracht gezogen werden könnte.“<BR /><BR />Die Gemeinde Crans-Montana hatte eingeräumt, dass die eigentlich vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen in der Bar seit 2019 nicht mehr durchgeführt worden waren. Die Verantwortlichen lassen sich inzwischen von Anwälten vertreten und geben keine Auskunft.<BR /><BR />In der Bar war beim Feiern wahrscheinlich durch funkensprühende Partyfontänen Schaumstoff an der Decke in Brand gesetzt worden. Rund 80 Besucher überlebten das Inferno mit schweren Brandwunden, die teils monate- oder jahrelange Behandlungen brauchen. Rund 130 Opfer und Angehörige haben sich als Zivilkläger registriert, wie Pilloud berichtet. Sie würden von rund 50 Anwältinnen und Anwälten vertreten.<h3> Kritiker fordern Sonderstaatsanwalt</h3>Weil sich in den kleinen Gemeinden im Kanton Wallis alle Amtsträger kennen und viele Anrainer über ihre Parteizugehörigkeit vernetzt sind, wird oft die Gefahr von Freunderlwirtschaft genannt. Dafür gibt es einen eigenen Begriff, die „Walliserei“. Deshalb haben Kritiker gefordert, dass die Ermittlungen von einem Sonderstaatsanwalt von außerhalb des Kantons geführt werden. Pilloud weist dies zurück. Es gebe weder objektive noch rechtliche Gründe dafür.<BR /><BR />Die Walliser Staatsanwaltschaft setzt ihre Ermittlungen fort, wie diese am Freitag mitteilte. „Das Büro ist zum Schluss gekommen, dass es keinen objektiven oder rechtlichen Grund gibt, der die Ernennung eines außerordentlichen Staatsanwalts rechtfertigt“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer von Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud unterzeichneten Medienmitteilung.