Vizebürgermeister Klaus Ladinser betont, dass die Landesverwaltung aus diesem Grund einen zentralen Passus des Gesetzes neu prüfen lassen wolle. „Es soll ein Gutachten eingeholt werden“, sagt Ladinser.Konkret gehe es um die zweite 30-Tage-Frist, die im Gesetz vorgesehen ist.Die erste 30-Tage-Frist betrifft bekanntermaßen jene Zeit, zwischen Einreichung eines ersten Vorschlags eines Privaten und der Entscheidung der öffentlichen Verwaltung, ob das Projekt von öffentlichem Interesse ist oder nicht.Ab dieser Entscheidung hätte der Private dann weitere 30 Tage Zeit, um ein Einreichprojekt vorzulegen. Da hier jedoch bereits detaillierte Infrastrukturpläne, ein Finanzkonzept und vieles mehr gefordert ist, scheint diese Frist etwas kurz zu sein.Grundsätzlich, so glaubt der Vizebürgermeister, werde es jedoch nicht notwendig sein, das Gesetz neu zu schreiben, wie Spagnolli dies vor kurzem gefordert hatte.D/pir____________________________________________________________________________________Mehr dazu lesen Sie in der Dienstag-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".