Wie der ASGB mitteilt, kann innerhalb 31. März 2012 für die Zuschüsse für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011 angesucht werden.Voraussetzungen sind, dass der Ansuchende seinen Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol hat und seine letzte Arbeite in der der Provinz Bozen hatte. Außerdem muss das letzte Arbeitsverhältnis mindestens 180 Tagen bzw. bei Lohnausgleich mindestens 320 Stunden im ersten oder zweiten Semester 2011 (oder 480 Stunden im gesamten Jahr 2011) gedauert haben.Die Ansuchen können über das Patronat SBR des ASGB gestellt werden.Höhe des ZuschussesWer kein Anrecht auf Arbeitslosengeld hat, kann einen Zuschuss von bis zu 834 Euro brutto monatlich betragen (für maximal sechs Monate; kann auch von Lehrlingen und Leiharbeitern beantragt werden), so der ASGB.Mitarbeiter mit Projektvertrag oder CoCoCo-Vertrag können bis 600,00 Euro brutto monatlich erhalten.Arbeitnehmer, die Anrecht auf das ordentliche Arbeitslosengeld bzw. auf die staatliche Mobilität haben, können eine Ergänzung von monatlich 178,00 Euro brutto erhalten.