„Im Jänner wird noch nicht gestraft“, sagt Landesrat Arnold Schuler. Eines stellt der Landesrat vorab klar: „An der DNA-Datenbank wird nicht gerüttelt. Und selbst wenn wir wollten, was nicht der Fall ist, ist derzeit keine Änderung von Gesetzen durch den Landtag möglich“, so Schuler. Aber: Vor den Wahlen angekündigt, kommt man mit der Aufstockung des öffentlichen Angebots zur Abnahme von DNA nicht aus den Startlöchern. <BR /><BR />Zwar, so Schuler, sei jetzt geplant, auch die Großtierpraktiker per Verordnung in die Aktion mit einzubeziehen. Sie zirkulieren auf den Bauernhöfen und könnten bei dieser Gelegenheit auch das DNA der am Hof lebenden Hunde abnehmen. Auch sei es inzwischen gelungen, einige Amtstierärzte für das Vorhaben freizuschaufeln. „Das Angebot in der Bozner Sill wird ausgebaut und die Gemeinden helfen bei der Abwicklung der Bürokratie“, sagt der Landesrat. Aber: Am Dienstag werde noch kein Beschluss in der Landesregierung erfolgen. Damit ist klar, dass das öffentliche Projekt erst kurz vor Weihnachten startet.<h3> „Nächstbestes Angebot nutzen“</h3>„Wir starten noch im Dezember, der Großteil der Aktion wird sich aber im Jänner abspielen“, so Schuler. Dort seien auch die Personalressourcen bei den Amtstierärzten größer. Unmittelbare Folge ist, dass Säumigen „ab Jänner noch keine Strafen“ ins Haus flattern, sagt Schuler. Trotzdem rät er allen, „das nächstbeste Angebot zu nutzen“. Über 30.000 Vierbeiner könnten nämlich selbst mit einem ausgebauten öffentlichen Angebot niemals abgedeckt werden.<BR /><BR />Strittig ist zudem, ob den Säumigen vor der Strafe eine schriftliche Vorhaltung zugestellt werden muss, bevor gestraft wird. Erfolgt die DNA-Abnahme innerhalb dieser Frist, so ist die Strafe hinfällig. „Wir denken, dass es ohne Vorhaltung geht“, so Schuler. Freilich: Zieht jemand dagegen vor Gericht und gewinnt, so sind alle bis dahin ausgestellten Strafen nichtig und Tausenden Bürgern müssen Vorhaltungen zugestellt werden.<BR />