Von der geringen Rücklaufquote zum Aufruf der EU-Kommission berichtete ein Artikel der Webseite „EUObserver“ am Anfang dieser Woche.Welche Staaten sich mit einem schriftlichen Statement geäußert haben, wurde vonseiten der Kommission nicht verraten.Österreich für EinschränkungÖsterreichs Haltung liegt bereits in schriftlicher Form vor. Hierbei hat sich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für eingeschränkte Anwendungsmöglichkeiten auf Wirkstoffebene ausgesprochen - und zwar EU-weit. Einschränkungen, die erst bei der nationalen Zulassung auf Produktebene gelten, also wenn glyphosathaltige Mittel vom jeweiligen Staat erlaubt werden müssen, werden mit Hinweis auf die daraus resultierenden wettbewerbsverzerrenden Folgen abgelehnt.Am 20. Juli hat dann die EU-Kommission beschlossen, dem Expertenausschuss eine Verlängerung der Zulassung um zehn Jahre vorzuschlagen. Diese Begrenzung sei angesichts der Risikoabwägung „angemessen“.EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hatte zudem erklärt, er wolle bei der wissenschaftlichen Debatte um die Schädlichkeit von Glyphosat zum Ende kommen. Es gebe keinen Grund, den Stoff als krebserregend einzustufen. Dies sei auch die Auffassung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Das Internationale Krebsforschungszentrum hat die Chemikalie hingegen als „wahrscheinlich“ krebserregend einstuft.apa