„Durch eine Änderung am entsprechenden Landesgesetz können wir den Bürgern beim Genehmigungsverfahren jetzt eine Menge Bürokratie ersparen“, erklärt Umweltlandesrat Michl Laimer.Kein Gutachten für Wasserkonzessionen mehrKünftig braucht es für eine Reihe von Änderungen an Wasserkonzessionen kein Gutachten des Landesamts für Gewässernutzung mehr.So können Beregnungsleitungen ausgetauscht, Großberegner auf ortsfeste Beregnung umgestellt, kleine Speicherbecken gebaut und neue Skipisten beschneit werden, ohne dass eine Genehmigung vonseiten des Landesamts für Gewässernutzung vorliegt.Eine Baukonzession müssen die Bauherren allerdings nach wie vor einholen, ebenso wie die notwendigen Gutachten im Bereich Landschaftsschutz und Forstwirtschaft.Von dieser Regelung ausgenommen sind die Anlagen für die öffentliche Trinkwasserversorgung und für hydroelektrische Nutzung. In diesem Bereich ist die bisherige Regelung beibehalten worden.„Vom Amt begutachtet werden müssen nur mehr Änderungen betreffend die Wasserfassung im Bach und die Errichtung von großen Speichern ab 5000 Kubikmeter“, erklärt Wilfried Rauter, Direktor des Landesamts für Gewässernutzung.Gemeldet werden müssen hingegen Erweiterungen der bewässerten oder beschneiten Flächen. Dabei genügt eine Erklärung auf den entsprechenden Vordrucken an das Amt.