Zumal Rom für einige Leistungen die Tarife teils klar gesenkt hat, könnte das zur Folge haben, dass private Anbieter, die mit dem Sanitätsbetrieb eine Konvention haben, diese nicht mehr erneuern.<BR /><BR />25.000 bis 30.000 Magnetresonanz-Untersuchungen führen Südtirols private Gesundheitsdienstleister jährlich für den Sanitätsbetrieb durch. Nur durch diese Konventionen gelingt es, die ohnehin langen Wartelisten zumindest einigermaßen in Grenzen zu halten. Das könnte sich nun aber grundlegend ändern. <BR /><BR /><BR /><BR />Die neuen Tarife für Gesundheitsleistungen, die auf Staatsebene seit Monaten für heiße Diskussionen sorgen, kommen ab 1. April nämlich auch in Südtirol zur Anwendung. Gestern hat die Landesregierung den entsprechenden Beschluss gefasst. „Wir haben gar keine andere Möglichkeit, als uns an die gesamtstaatlichen Tarife anzupassen“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Eine Übergangszeit von 3 Monaten soll dafür sorgen, „dass die Patienten möglichst wenig von den Auswirkungen der Tarifanpassungen merken“.<h3> Neue Tarife bei allen Gesundheitsleistungen</h3>Betroffen von den Neuerungen sind alle ambulant erbrachte Facharztleistungen, Diagnostik, die mit Hilfe von Instrumenten erfolgt, ebenso wie sämtliche Laborleistungen. In den meisten Bereichen dürften die Tarife gleich geblieben bzw. noch leicht angehoben werden. Bereits im Vorfeld war aber klar, dass es Bereiche geben wird, in denen Rom die Tarife deutlich gesenkt hat. Betroffen davon sind sämtliche Leistungen im Bereich der Magnetresonanz sowie die Behandlungen des Grauen Star.<BR /><BR />Entsprechend angespannt ist die Lage derzeit bei all jenen konventionierten Kliniken, die für den Sanitätsbetrieb radiologische Untersuchungen durchführen. „Wir haben die Liste mit den neuen Landestarifen zwar noch nicht gesehen. Wenn es aber bei den Abschlägen bleibt, die im restlichen Staatsgebiet seit Monaten heiß diskutiert werden, wissen wir nicht, ob wir die Leistungen weiter erbringen können“, haben die privaten Anbieter Landesrat Messner bereits am Montag bei einem Treffen angekündigt.<h3> Verschreibungen behalten Gültigkeit</h3>Auf die Patienten sollte die ganze Umstellung dennoch keine unmittelbaren Auswirkungen haben, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Verschreibungen für solche Leistungen, die bis 1. April erfolgen, würden für 3 Monate ihre Gültigkeit behalten und noch nach den derzeit geltenden Tarifen abgegolten. Zudem kämen sogar einige Leistungen, die es bislang noch nicht gegeben habe und jetzt in die Liste der wesentlichen Betreuungsstandards aufgenommen werden, hinzu. <BR /><BR />Fakt ist aber auch, dass durch diese Tarifänderungen der eine oder andere Anbieter seine Leistungen für den Sanitätsbetrieb wohl nicht mehr erbringen wird. „Wir sind immer eingesprungen, wenn es uns gebraucht hat. Aber auch wir müssen unsere Rechnung machen“, sagt Klinikbetreiber Alessandro Bonvicini.<h3> Möglicherweise auch Augenvisiten betroffen</h3> Und das dürfte nicht nur im Bereich Radiologie deutliche Auswirkungen auf die Wartelisten haben. Auch bei den Behandlungen des Grauen Star und auf Augenvisiten generell dürfte sich die neue Tarifgestaltung auf die Wartelisten auswirken. Immerhin ist die Anzahl der Behandlungen des Grauen Star direkt an die Zahl an geleisteten Visiten gekoppelt – im Verhältnis 1:10. Bei 1600 Behandlungen pro Jahr bedeutet das 16.000 Augenvisiten. Rechnen sich die Behandlungen des Grauen Star nicht mehr, werde man wohl auch auf die Augenvisiten verzichten müssen, so die Privatmediziner.<BR /><BR />Damit hat Gesundheitslandesrat Messner das nächste Problem an der Backe. Werde der Unterschied zwischen altem und neuem Tarif nämlich nicht aufgefangen, werde man gewisse Leistungen wohl nicht mehr durchführen können, kündigen die privaten Dienstleister schon jetzt an. In den kommenden Wochen wollen Messner und seine Beamten nun eine genaue Kostenanalyse durchführen und schauen, wo noch nachgebessert werden kann.<BR />