Der Unfall hatte sich im Frühjahr 2016 ereignet. Der 93-Jährige saß am Beifahrersitz eines Autos, auf das auf der Südspur der Brennerautobahn ein nachfolgender Pkw aufgefahren war. Der Rentner wurde durch den Aufprall erheblich verletzt. Zuerst wurde er im Bozner Spital behandelt und in der Folge in seiner Heimat in Deutschland. <BR /><BR />Fünf Monate nach dem Unfall starb der 93-Jährige, und seine Hinterbliebenen – sein Sohn und vier Enkel – strengten gegen den Lenker des anderen Unfallfahrzeugs bzw. dessen Versicherung eine Klage auf Angehörigenschmerzensgeld an.<BR /><BR />Am Bozner Landesgericht kam Richter Morris Recla anhand des Hergangs zum Schluss, dass der beklagte Lenker den Unfall verursacht habe. Dem medizinischen Sachverständigengutachten zufolge habe der 93-Jährige zwar an zahlreichen Vorerkrankungen gelitten. Doch auf der Grundlage des Kriteriums „eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich“ sei davon auszugehen, dass die durch den Unfall verursachten Verletzungen zu einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Rentners geführt und letztendlich zu seinem Ableben geführt hätten. <BR /><BR />Nach dieser Feststellung des Kausalzusammenhanges zwischen Unfall und Tod des 93-Jährigen wurde anhand der Mailänder Entschädigungstabelle der Schmerzensgeldanspruch der jeweiligen Kläger berechnet – allerdings mit einer Abweichung: Der Richter befand, dass die Summe für den Sohn um die Hälfte, jene für die Enkel um 70 Prozent zu reduzieren seien: Zu berücksichtigen seien nämlich das fortgeschrittene Alter des Unfallopfers sowie die schweren Erkrankungen, an denen es litt und die – unabhängig vom Unfall – dessen ohnehin schon kurze Lebenserwartung weiter verkürzt hätten. <BR /><BR />Die Bozner Anwaltskanzlei Wenter & Marsico, die die Familie vertrat, legte gegen das Urteil Berufung ein. Kriterien für die Höhe des Schmerzensgeldes für Angehörige seien das Alter des Unfallopfers und jenes der Hinterbliebenen sowie deren Anzahl, ob sie im gleichen Haushalt zusammengelebt haben und das emotionale Naheverhältnis – aber nicht die potenzielle Lebenserwartung, die das Unfallopfer gehabt hätte, wenn der Unfall nicht passiert wäre.<BR /><BR />Das Oberlandesgericht in Bozen (Vorsitz Richterin Isabella Martin) gab Rechtsanwalt Markus Wenter jetzt Recht. Man könne die Überlegung aus erster Instanz nicht teilen, wonach der Schaden umgekehrt proportional zum Alter des Opfers anzusehen sei. <BR /><BR />Das Gericht nahm nicht nur von der Reduzierung um 50 bzw. 70 Prozent Abstand und stellte neue Berechnungen inklusive Zinsen bzw. Inflationsanpassung an: Statt ursprünglich 42.000 Euro wurden dem Sohn 92.000 Euro zugesprochen, den Enkeln, die laut Urteil aus erster Instanz zwischen 10.000 Euro und 12.000 Euro erhalten hatten, sprach das Gericht nun Summen zwischen 30.000 Euro und 38.000 Euro zu.