Statt sommerlicher Entspannung steigt wieder die Spannung. Vor allem bei jenen, die in den kommenden Wochen ihren Urlaub geplant und gebucht haben und nicht wissen, ob sie diesen überhaupt antreten können, weil das Coronavirus wieder in voller Breite zuschlägt. Hier sind einige Tipps, damit Sie wenigstens nicht das Urlaubsgeld verlieren – im Hotel, beim Flugticket, beim Mietwagen. Und dazu gibt es 3 hilfreiche Extra-Tipps!<BR /><BR /><b>1. Das Geld fürs Hotel</b><BR /><BR />Wer wegen einer Coronainfektion die Buchung im Hotel stornieren muss, hat Anrecht auf Rückerstattung der Anzahlung; der Betrag für den gesamten Aufenthalt darf aber nicht in Rechnung gestellt werden. <BR /> Diese Regel ist im Artikel 1463 des Zivilgesetzbuches festgeschrieben. Auf europäischer Ebene gibt es keine solche Bestimmung, sie gilt daher nur für Hotels in Italien. Um die im Gesetzbuch vorgesehene „unvorhersehbare Unmöglichkeit“ zu beweisen, dient das positive Ergebnis eines Coronatests. <BR /><BR /><BR /><b>2. Das Geld fürs Flugticket</b><BR /><BR />Personalmangel, Streiks und jetzt auch Krankheitsfälle führen dazu, dass Fluggesellschaften viele Flüge streichen müssen. Die Regeln der EU sehen vor, dass in diesem Fall der Betrag für das Flugticket rückerstattet werden muss. Wenn ein Passagier dagegen von sich aus auf den Flug verzichtet, erlischt dieses Recht. Alle Bestimmungen und hilfreiche Tipps gibt es in diesem <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/wenn-es-mit-dem-flug-nicht-klappt-das-sind-ihre-rechte" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">speziellen Ratgeber von s+</a>. <BR /><BR />In Italien gibt es aber zusätzlich eine Regelung für den Fall, dass jemand die Flugreise wegen einer Coronaerkrankung nicht antreten kann. Sie sieht vor, dass die Fluggesellschaft den bezahlten Betrag rückerstatten muss. Wer sich infiziert hat, sollte daher zuerst die <b>Fluggesellschaft informieren</b> und das <b>Ergebnis des Tests vorlegen</b>; ein Selbsttest zu Hause ist nicht gültig, es muss sich um einen unabhängig durchgeführten Test handeln, zum Beispiel in einer Apotheke. Für die Absage des Fluges sollten verhinderte Passagiere nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, denn damit hat die Fluggesellschaft vor allem in der Hauptreisezeit die Möglichkeit, den frei gewordenen Platz noch einmal zu verkaufen. <BR />Einige Fluganbieter werden trotz Rückerstattungspflicht versuchen, den Kunden eine Gutschrift (Voucher) anzubieten, der bei einem anderen Flug eingelöst werden kann. Ein solches Angebot kann abgelehnt werden, denn es besteht eben das Recht auf Rückerstattung des Geldes. <BR /><BR /><BR /><b>3. Das Geld für das Mietauto</b><BR /><BR />Viele schätzen die Bequemlichkeit, dass am Urlaubsort schon ein Mietauto bereitsteht und buchen dieses bereits vor Reiseantritt. Die meisten Anbieter akzeptieren, dass diese Buchung innerhalb 48 Stunden vor Abholung des Wagens kostenlos storniert werden kann. <BR />Geld verlieren könnten diejenigen, die nicht direkt bei der Mietwagenfirma, sondern bei einem Vermittler ein Auto gemietet haben. In diesem Fall könnte der Zwischenhändler seine Provision behalten. <BR /><BR /><BR /><b>4. Und noch 3 hilfreiche Tipps</b><BR /><BR />Eine Versicherung, die bei Absage einer Reise greift (Reiserücktritt-Versicherung), ist in diesem Sommer sicher eine Überlegung wert. <BR />Bei der Buchung eines Hotelzimmer sollte darauf geachtet werden, dass die Betreiber auch eine Absage kurz vor dem Check-in akzeptieren.<BR />Auch Autovermieter bieten meist eine Absage unmittelbar vor dem Abholen des Wagens an – in diesem Fall ist ein solcher Anbieter sicher die bessere Wahl. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />