Am Bozner Landesgericht läuft ein Strafverfahren gegen 3 Familienmitglieder, die sich das Zusammenleben gegenseitig unerträglich gemacht haben sollen.<BR /><BR /><BR />Im Raum stehen die Vorwürfe der Misshandlungen in der Familie und der Körperverletzung. 2 Ermittlungsstränge wurden in dem Verfahren zusammengelegt: eines wurde infolge der Anzeige, die das Bauernpaar gegen die Mutter bzw. Schwiegermutter eingereicht hatte, eingeleitet, das zweite infolge der Anzeige der Mutter/Schwiegermutter selbst. Parallel behängt ein Zivilverfahren, bei dem es um den Hof geht. <BR /><BR />Die Altbauern und das junge Bauernpaar leben in verschiedenen Wohnungen, aber unter einem Dach. Was sich da laut Anklage über Jahre hinweg abgespielt haben soll, ist schwer vorstellbar. Die junge Frau soll von ihrer Schwiegermutter fast täglich gedemütigt und beleidigt worden sein. Einmal habe sie sie mit einem Besenstiel auf den Rücken geschlagen, ein andermal an den Haaren gezogen. <BR /><BR />Auch soll sie gedroht haben, das Auto des Paares anzuzünden, sollten sie es noch einmal in der Garage abstellen. Sie soll die Schwiegertochter auch verfolgt und beobachtet haben, wenn diese Besorgungen machte. <BR /><BR /><b>Beleidigt und misshandelt</b><BR /><BR />Umgekehrt sollen die Eltern ebenfalls beleidigt und misshandelt worden sein. Die Schwiegertochter soll die Eltern eingeschüchtert und beschimpft, die Mutter angeschrien und sogar an den Haaren gepackt haben. <BR />Der Sohn soll den Eltern untersagt haben, sich auf dem Hof frei zu bewegen und die landwirtschaftlichen Geräte zu benutzen. <BR /><BR />Auch sei er auf seine Mutter losgegangen, habe sie gestoßen und mit Füßen getreten. Als der Vater ihr helfen wollte, habe er diesen am Hals gepackt und zu Boden geschleudert. Die Mutter erlitt Verletzungen, die erst nach über 40 Tagen geheilt waren. <BR /><BR />Am Donnerstag wurden im Strafverfahren die ersten Zeugen anhört. Doch nicht einmal das ging ruhig über die Bühne. Einzelrichter Stefan Tappeiner verwarnte die Eltern mehr als einmal, dass sie des Saales verwiesen würden, falls sie den Ablauf der Verhandlung durch Zwischenrufe und Gesten störten. Die Mutter ging freiwillig, der Vater erst, nachdem es ihm dringend nahegelegt wurde. <BR /><BR />Am 28. Mai werden weitere Zeugen angehört.<BR /><BR />