Sie ist sich sicher, solche Klimaklagen werden in Zukunft zunehmen – auch in Südtirol. Es sei denn, die Politik handelt – auch auf Gemeindeebene.<BR /><BR /><b>Was hat die Gerichtsbarkeit mit dem Klimawandel zu tun?</b><BR />Ulrike Vent: Immer mehr. Denn immer öfter versuchen Gruppierungen, aber auch Einzelpersonen Klimaschutz durch Klagen gegen Regierungen oder auch Unternehmen durchzusetzen. Seit 2020 hat sich die Zahl der Klimaklagen vervierfacht – insgesamt stieg sie nach Angaben von US-Forschern Ende 2023 weltweit auf 2600 an. Und mit zunehmenden Unwetterereignissen von „historischem“ Ausmaß wird auch die Wahrscheinlichkeit höher, dass Betroffene wegen unterlassenen Schutzmaßnahmen vor Gericht ziehen. Und insbesondere hier kommen nun die Gemeinden ins Spiel.<BR /><BR /><BR /><b>Kann jeder Bürger also einfach z.B. den Staat Italien verklagen, wenn er der Meinung ist, der tut zu wenig?</b><BR />Vent: Ganz so einfach ist es nicht. Und vor allen Dingen muss man die verschiedenen Ebenen – Europa, Staaten, Regionen/Provinzen, Gemeinden – getrennt betrachten. Aber es gibt mehrere übernationale und sogar ein global Beispiele: So sind etwa pazifische Inselstaaten deswegen gegen die Industrienationen, die die Erderwärmung zum größten Teil zu verantworten haben, vor den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag gezogen. Man wird sehen, mit welchem Ergebnis. <BR /><BR /><BR /><b>Wer kann denn nun wo und wogegen klagen?</b><BR />Vent: Klimaklagen gehen davon aus, dass durch das Handeln, aber mehr noch durch die Untätigkeit von Regierungen und Unternehmen Grundrechte/Menschenrechte oder andere geschützte Rechte verletzt werden. Prinzipiell geht es also darum, „sein Recht“ einzuklagen. Im engen Sinne geht es bei den Klimaklagen um Gerichtsverfahren gegen Staaten/Regierungen, welche aufgrund ihres mangelnden Einsatzes klimapolitisch keine Fortschritte erreichen. Es gibt aber auch Verfahren gegen öffentliche Verwaltungen, wie den Staat, welcher wegen seiner Untätigkeit Schadenersatzansprüchen von Betroffenen ausgesetzt ist (z.B. das bekannte Urteil im Verfahren „giudizio universale“ in Rom). Im weiten Sinne können Klimaklagen aber auch individuelle Rechte und Interessen von Bürgern betreffen: So hat beispielsweise das Bozner Verwaltungsgericht mit einem Urteil 2024 einem Bürger Recht gegeben, der für seine ensemblegeschützte Immobilie das Recht eingeklagt hatte, eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach zu setzen. Das Gericht hat hier entschieden, dass Klima-, Umwelt- und Energieeinsparungsmaßnahmen nicht als zweitrangig gelten dürfen und somit die Ablehnung der Gemeinde aufgehoben. Natürlich sind in allen Rechtsgebieten zahlreiche prozessrechtliche Hürden zu nehmen, aber die Erfolge schlagen dann große Wellen und führen dazu, dass Gemeinden, Land und sogar Staaten ihre Marschroute zum Thema Klimaschutz ändern müssen.<BR /><BR /><BR /><b>Können Sie das an einem Beispiel aufzeigen?</b><BR />Vent: Ein prominentes Beispiel sind sicher die Schweizer Klima-Seniorinnen, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwirkt haben, dass die Schweiz mehr für den Klimaschutz tun muss. Und das mit der Argumentation, dass sie als ältere Personen besonders stark unter den ansteigenden Temperaturen leiden und dadurch auch gesundheitlich gefährdet sind. <BR /><BR /><BR /><b>Und wie kommen nun die Gemeinden ins Spiel?</b><BR />Vent: Das ist ein Bereich, der künftig sicher immer relevanter wird. Deswegen richtet sich unsere Tagung speziell auch an Gemeindesekretäre. Denn zum einen können Klagen und Rekurse drohen, wenn etwa Bauvorhaben oder Bauleitplanänderungen dem Umweltschutz oder Klimaschutzmaßnahmen im weiten Sinne widersprechen. Aber es drohen auch Schadenersatzklagen etwa nach extremen Unwettern, wenn Betroffene geltend machen können, dass die öffentlichen Verwaltungen wie etwa Gemeinden in Sachen Schutzmaßnahmen säumig waren. Das könnte teuer werden.