Was ihnen angelastet werden kann, erklären die Experten in Sachen Straßenverkehrsordnung und Gerichtsbarkeit von Kindern und Jugendlichen. <BR /><BR /><BR />Es kommt immer wieder vor: Zu Silvester 2023 war ein Minderjähriger mit der Familienkutsche durch Campobasso gebraust, heuer im März wurde ein 17-Jähriger in Brianza (Monza) am Steuer des Autos seiner Mutter angehalten. <h3> Jüngster Fall in Leifers: Sohn saß nicht am Steuer </h3>Der jüngste Fall, bei dem der Jugendliche zwar nicht selbst am Steuer saß, sich aber doch unbemerkt die Autoschlüssel der Eltern geschnappt hatte, hat sich kürzlich in Leifers zugetragen. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/teenager-ohne-fuehrerschein-mit-auto-der-mutter-unterwegs-unfall" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Gelenkt hatte das Auto ein 19-Jähriger, der allerdings auch keinen Führerschein besitzt. </a><h3> Ohne Führerschein am Steuer: Bis zu 30.600 Euro Strafe </h3>Art. 116 der Straßenverkehrsordnung spricht Klartext: „Demjenigen, der ohne Führerschein am Steuer erwischt wird, droht eine Verwaltungsstrafe von 5100 bis 30.600 Euro“, sagt der Chef der Südtiroler Ortspolizei, Christian Carli. <BR /><BR />Im Leiferer Fall ist es der 19-jährige, der zur Kasse gebeten wird. Wenn ein Minderjähriger das Fahrzeug hingegen selbst lenkt, müssen seine Eltern die Strafe berappen. <BR /><BR />„Verwaltungsstrafen können nur über Personen verhängt werden, die bereits 18 Jahre alt sind“, sagt Carli. „Als Zusatzstrafe ist vorgesehen, dass das Auto für 3 Monate stillgelegt wird“. <h3> Belangt werden, ohne am Steuer zu sein mit „unvorsichtiger Anvertrauung“</h3>Damit aber nicht genug: Art. 116 sieht ebenfalls vor, dass derjenige, der sein Fahrzeug einer Person anvertraut, die keinen Führerschein hat oder zumindest zulässt, dass derjenige es benutzt, wegen unvorsichtiger Anvertrauung belangt wird. <BR /><BR />„Dafür reicht es aus, fahrlässig zu handeln“, weiß der Präsident des Jugendgerichtes, Benno Baumgartner. Eltern hätten ja die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. <BR /><BR />Mit anderen Worten: Auch wenn die Eltern den Autoschlüssel für den Minderjährigen zugänglich herumliegen lassen, kann die Übertretung, die mit 397 Euro bis 1592 Euro geahndet wird, geltend gemacht werden. <BR /><BR />„Den Schlüssel also einfach nur offen neben der Tür aufzuhängen, ist nicht Schutz genug“, betont Christian Carli. <BR /><BR />Im Fall eines Erwachsenen, der sich die Autoschlüssel aneignet, aber einen Führerschein besitzt, wird dem Autohalter keine unvorsichtige Anvertrauung vorgehalten. Im Gegenteil: Er könnte als Geschädigter den Diebstahl der Schlüssel bzw. des Fahrzeugs zur Anzeige bringen. <h3> Bei Sach- oder Personenschaden haften Eltern des Minderjährigen</h3>Doch zurück zum Minderjährigen am Steuer: Sollte er einen Sach – oder Personenschaden verursachen, haften zivilrechtlich die Eltern: Bei einer Verurteilung müssen sie also für den Schaden, den der Minderjährige angerichtet hat, zahlen. <BR /><BR />„Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen nicht“, sagt Baumgartner. Für den Minderjährigen selbst schaltet sich das Jugendgericht dann ein, wenn durch die unrechtmäßige Spitztour eine Straftat begangen wurde, was im extremsten Fall fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) sein kann. <BR /><BR />„Jugendliche ab 14 Jahren können für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden, unter 14 sind sie strafunmündig. Das Jugendgericht bzw. die Jugenddienste kontrollieren aber in jedem Fall, ob die Eltern ihre Erziehung-, Aufsichts- bzw. Überwachungsfunktion korrekt ausgeübt haben oder ob der Jugendliche bereits mehrfach straffällig geworden ist bzw. grobe Verhaltensauffälligkeiten zeigt“, so Baumgartner. <BR /><BR />„Unter diesen Umständen wird geprüft, ob der Minderjährige zumindest vorübergehend in einem Heim besser aufgehoben wäre“, sagt der Präsident des Jugendberichts abschließend.