Vandalenakte sind keine Kleinigkeit: Minderjährige können ihre Eltern damit in große Schwierigkeiten bringen, denn sie sind verantwortlich und haften finanziell – und in einigen Fällen zahlt nicht einmal einmal die Haftpflichtversicherung.<BR /><BR />Der Präsident des Jugendgerichts, Benno Baumgartner, rät Eltern grundsätzlich zu einer Familienhaftpflichtversicherung. Aber: Mit einer Haftpflichtversicherung kann man sich im Prinzip nicht gegen ein absichtliches Verbrechen versichern, erklärt Baumgartner. Die Eltern würden für die zivilrechtlichen Folgen haften, die ihre minderjährigen Kinder verursachen. <BR /><BR />Wenn Kinder oder Jugendliche auf die schiefe Bahn geraten, nicht mehr gehorchen und zu Beschädigung und Zerstörung neigen oder dabei mitmachen, so seien die Eltern auf jeden Fall gut beraten, das absolut ernst zu nehmen. „Das sind Anzeichen, die zu schlimmeren Verbrechen ausufern können“, warnt Baumgartner. Solche Vorfälle einfach so hinzunehmen, sei keine gute Botschaft an die Jugendlichen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="882338_image" /></div> <BR /> In solchen Situationen könne man sich Hilfe holen – psychologische Begleitung. Wenn es Jugendlichen nicht gut gehe, könne es auch ein Versuch sein, Aufmerksamkeit zu erhalten. Als Eltern könne man sich erzieherische Beratung holen bei den Familienberatungsstellen. Wenn beispielsweise ein minderjähriger Bub sich abschotte und keine Hilfe oder Begleitung annehmen wolle, so könne auch der Sozialdienst eingeschaltet werden. <BR /><BR />Als „letzte Maßnahme“ biete sich dabei auch die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft an. Diese Möglichkeit bringe Jugendliche oft dazu, doch noch ihr Verhalten zu ändern oder sich zumindest auf erzieherische Maßnahmen einzulassen, um die Unterbringung zu vermeiden, berichtet Baumgartner. <BR /><BR />Zu einer Fremd-Unterbringung komme es nur in schwer wiegenden Fällen, aber immer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das komplex ist, erklärt Baumgartner. „Es ist absolut nicht so, dass wenn man zum Sozialdienst geht und um Hilfe bittet, die Kinder wegzubekommen“, stellt der Präsident des Jugendgerichts klar. <h3> Erziehung, nicht Strafe</h3>Das Jugendstrafrecht sei auf Erziehung aus, nicht auf Strafe. „Wenn Jugendliche Straftaten begehen, so sollen sie dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Baumgartner. „Wir sorgen dafür, dass es ein positiver Prozess, ein positiver Weg ist, keine Ausgrenzung. Aber zur Rechenschaft müssen sie gezogen werden.“ Wenn Jugendliche öfters Vandalenakte begehen, dann müsse man herausfinden, warum diese Jugendlichen nicht beaufsichtigt sind, aus welchen Gründen sie Straftaten begehen, und ob Erziehungsprobleme zugrunde lägen.<BR /><BR />Vandalenakte, über die in den Medien groß berichtet wird, können laut Baumgartner zur Nachahmung führen. Diese Imitatoren würden sich dann in manchen Fällen selbst filmen und das Video dann ins Netz stellen.<BR /><BR />Eltern, deren Kinder „auffällig“ sind, sind gut beraten, sich bei ihrer Haftpflichtversicherung zu erkundigen, was denn durch die Versicherung abgedeckt ist und was nicht, und ob die versicherte Schadenssumme auch hoch genug ist – wenn sie denn eine solche Versicherung haben. Ein Versicherungsexperte betonte gegenüber den „Dolomiten“, dass bewusste, absichtlich angerichtete Schäden, verursacht durch Vandalenakte, nicht von einer Versicherung gedeckt würden, schon gar nicht, wenn es sich um Wiederholungstäter handle. Sehr wohl zahle eine Versicherung aber bei unabsichtlich angerichteten Schäden. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />