Womit die beiden jetzt rechnen müssen.<BR /><BR />Die Lockdowns im Jahr 2020 aufgrund der Covid-Krise hatten den meisten Wirtschaftstreibenden stark zu schaffen gemacht. Mit den im sogenannten „decreto rilancio“ vorgesehenen Zuschüssen wollte der Staat ihnen helfen, den erlittenen finanziellen Schaden abzufedern.<BR /><BR /> Auch ein Ladeninhaber in Bozen hatte um den Verlustbeitrag angesucht. Allerdings – so glaubt zumindest die Staatsanwaltschaft beweisen zu können – sei dieses Ansuchen aufgrund falscher Angaben gestellt worden. Dem Ladeninhaber wird im Sinne von Art. 316ter StGB unrechtmäßiger Bezug von Beihilfen zu Lasten des Staates vorgeworfen. Darauf stehen 6 Monate bis 3 Jahre Haft.<BR /><BR />Den Ermittlungen der Finanzpolizei zufolge habe der Ladeninhaber in einer Eigenerklärung angegeben, im April des Jahres 2019 einen Umsatz von 350.000 Euro gemacht zu haben, im April 2020 hingegen keinen Cent. Aufgrund dieser Daten, die die Fahnder als nicht glaubwürdig einstuften, habe der Ladeninhaber einen Verlustbeitrag von knapp 70.000 Euro vom Staat erhalten. <BR /><BR />Kaum, dass sich im Zuge der Ermittlungen die Verdachtsmomente erhärtet hatten, wurde das Bankkonto des Ladeninhabers unter die Lupe genommen, doch ein großer Teil der ausgezahlten Summe sei bereits behoben worden. Ermittelt wurde auch gegen einen zweiten Mann. Im Raum steht der Verdacht, er habe dem Ladeninhaber beim Ausfüllen der Unterlagen für das Beitragsgesuch geholfen.<BR /><BR />Doch ob er wirklich nur eine Nebenrolle gespielt hat, muss sich vor Gericht zeigen. Der Ladeninhaber hat den zweiten Mann nämlich angezeigt und beschuldigt ihn, von ihm gezwungen worden zu sein, das Beitragsgesuch zu stellen. Auch den Großteil des Geldes habe der andere eingesackt, er selbst – so der Ladeninhaber – habe nur rund 10.000 Euro erhalten. <BR /><BR />Die Vorverhandlung am Bozner Landesgericht wurde jetzt vertagt, um dem Ladeninhaber, der von Rechtsanwalt Matteo Di Narda verteidigt wird, Zeit zur Rückerstattung der 10.000 Euro zu geben. Das könnte den Weg ebnen, damit der Richter dem Ladeninhaber eine Bewährungsprobe mittels Ableistung von Sozialarbeit zugesteht. In einem zweiten Verfahren, das gegen den anderen Mann infolge der Anzeige eingeleitet wurde, scheint der Ladeninhaber indes als geschädigte Partei auf.