Am Krankenhaus Sterzing kam am Mittwoch ein Krankenpfleger zur Arbeit, obwohl ihm der Feststellungsakt, dass er ungeimpft ist und somit nicht zur Arbeit erscheinen darf, zugestellt worden war. Auch in Bozen gab es 2 ähnliche Fälle. Was dann passierte. <BR /><BR />Der erste Zwischenfall mit ungeimpften Mitarbeitern im Gesundheitsbereich hat nicht lange auf sich warten lassen. Obwohl nicht geimpft und deswegen suspendiert, ist am Mittwoch ein Krankenpfleger dennoch an seinem Arbeitsplatz an der Neuroreha-Abteilung am Sterzinger Krankenhaus erschienen. Umgehend wurde dem Mann beschieden, das Krankenhaus zu verlassen. Trotz längerer Diskussion zeigte sich dieser aber uneinsichtig. Am Ende mussten sogar Beamte der Carabinieri-Sondereinheit NAS herbeigerufen werden. Erst sie konnten den Mann davon überzeugen, zu gehen. <BR /><BR />Sterzing ist kein Einzelfall. Auch am Krankenhaus Bozen spielte sich Ähnliches ab. Hier reichte ein Anruf der Carabinieri bei 2 Ungeimpften, die die Absicht bekundet hatten, trotz Suspendierungen an ihren Arbeitsplatz zu kommen. Die beiden haben von ihrem Vorhaben schließlich abgesehen. Und die beiden Krankenpflegerinnen haben gut daran getan. Wer trotz Suspendierung in Krankenhaus, Altersheim, Apotheke oder privater Praxis auftaucht, riskiert nämlich eine Strafanzeige wegen Nichtbeachtung der Anordnung der Behörde für öffentliche Sicherheit.<BR /><BR />„Für mich ist völlig unverständlich, dass es einen so harten, ja teils militanten Widerstand gibt“, sagt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. Er habe noch Verständnis, wenn sich etwa Schwangere oder stillende Mütter nicht impfen lassen. Für den ganzen Rest der Belegschaft sollte das Impfen aber automatisch zum ethischen Verständnis ihres Berufes dazugehören. <BR /><BR />Indes gehen die Suspendierungen weiter. Gestern wurden wieder 80 Briefe an ungeimpfte Mitarbeiter des Gesundheitsbereiches verschickt. 38 von diesen betreffen Personal des Sanitätsbetriebes, die anderen 42 vor allem Mitarbeiter in Altersheimen und Apotheken.