Wenn Personen etwa mitten im Naturschutzgebiet zelten und dies anschließend posten, oder wenn jemand während der Autofahrt ein Selfie macht - solche Aktionen sind eigentlich verboten. Doch können die Ordnungshüter derartige Gesetzesverstöße, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, im Nachhinein ahnden?Die Sonntagszeitung „Zett“ setzt sich in der neuen Ausgabe mit der Frage auseinander, wo die Grenzen zwischen Kavaliersdelikt und ernsthaften rechtlichen Konsequenzen liegen – und ist dabei auf überraschende Antworten gestoßen. Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe der Sonntagszeitung "Zett".