Entscheidend wäre dann nicht allein, welche Vorschrift verletzt wurde, sondern auch, wie gefährlich das Verhalten war und unter welchen Umständen der Verstoß begangen wurde. Für Autofahrer könnte das eine spürbare Veränderung bedeuten. Die gleiche Ordnungswidrigkeit könnte je nach Fall unterschiedlich teuer werden. Nach den bisherigen Plänen wären Aufschläge von bis zu 100 Prozent möglich. Gleichzeitig soll es in bestimmten Fällen auch Rabatte von bis zu 50 Prozent geben.<BR /><BR />Damit soll sich das System stärker an einem Prinzip orientieren, das man bislang vor allem aus dem Strafrecht kennt: Die konkrete Situation und das Verhalten des Betroffenen sollen bei der Höhe der Sanktion eine größere Rolle spielen. Wer etwa bereits durch andere Verstöße aufgefallen ist oder besonders riskant unterwegs war, könnte stärker zur Kasse gebeten werden als jemand, der unter weniger gefährlichen Umständen denselben Verstoß begangen hat.<BR /><BR />Der Entwurf sieht dafür mehrere Stufen vor. Ein Aufschlag von zehn Prozent könnte unter anderem bei bestimmten Verstößen auf Autobahnen greifen, bei Fahrern mit weniger als 20 Punkten auf dem Führerschein oder wenn innerhalb von fünf Jahren derselbe Verstoß erneut begangen wird. Auch Fahranfänger, Fahrer besonders leistungsstarker Autos mit mehr als 150 Kilowatt sowie Lenker von Lastwagen und Bussen könnten von höheren Sanktionen betroffen sein. <BR /><BR />Noch teurer könnte es werden, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder durch den Verstoß Schäden an der Straße entstehen. In diesen Fällen ist nach dem Entwurf ein Aufschlag von 20 Prozent vorgesehen. Um ein Drittel könnte die Geldbuße steigen, wenn ein Verkehrsverstoß einen Unfall ohne Verletzte verursacht. Dasselbe könnte gelten, wenn jemand trotz eines vollständig aufgebrauchten Punktekontos weiterfährt oder gefährliche Güter transportiert.<BR /><BR />Besonders hart soll es diejenigen treffen, die bereits mit gravierenden Verstößen gegen die Verkehrsregeln auffallen. Bis zu 50 Prozent mehr könnten fällig werden, wenn jemand mit einem suspendierten Führerschein fährt, gefälschte Dokumente benutzt, ohne oder mit einer unzulässigen Kennzeichnung am Fahrzeug unterwegs ist oder trotz einer Beschlagnahmung mit dem Fahrzeug fährt. Den höchsten Aufschlag sieht der Entwurf für einen besonders eindeutigen Fall vor: Wer fährt, obwohl er nie einen Führerschein erworben hat, könnte künftig bis zu doppelt so viel zahlen.<BR /><BR />Doch die Reform soll nicht nur bestrafen. Auch Rabatte sind vorgesehen. In bestimmten Fällen könnte die Geldbuße um bis zu die Hälfte reduziert werden. Besonders interessant ist dabei eine Regelung für Motorradfahrer: Wer bestimmte vorgeschriebene Schutzausrüstung benutzt, könnte davon profitieren.<BR /><BR />Das Grundprinzip der Reform lautet damit: Nicht jede Verkehrsverletzung soll automatisch gleich bewertet werden. Stattdessen soll stärker berücksichtigt werden, welches Risiko vom konkreten Verhalten ausging und wie sich der Fahrer insgesamt verhalten hat.