Die folgenden Organe, Ämter und Konzessionsunternehmen müssen sich bei ihren Akten und Maßnahmen und bei den vorgeschriebenen Mitteilungen oder Zustellungen an die Sprache halten, die vom Antragsteller, Anzeigeerstatter oder Erklärenden verwendet wurde (Art. 7 und Art. 1 DPR 574/1988): <BR /><BR /><b>Im internen und externen Verkehr:</b><BR />Die Organe und Ämter der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Körperschaften und Anstalten, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben oder regionale Zuständigkeit besitzen.<BR />Alle Gerichtsämter und die ordentlichen Gerichte bis zum Oberlandesgericht und der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht.<BR />Die Konzessionsunternehmen, die in der Provinz Bozen öffentliche Dienste versehen, müssen ihre Tätigkeit derart organisierten, dass der Gebrauch der italienischen und der deutschen Sprache gewährleistet ist. Nicht das ganze Personal, aber ein gewisses Kontingent, das für die Erfüllung der Zweisprachigkeit des Dienstes notwendig ist, muss die entsprechenden Voraussetzungen (Zweisprachigkeitsnachweis) erfüllen.<BR /><BR /><b>Nur im externen Verkehr:</b><BR />Organe, Ämter, Körperschaften und Abteilungen militärisch organisierter Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen oder in der Provinz Trient haben, aber auch für die Provinz Bozen zuständig sind. <BR /><BR /><b>Bei der Polizei:</b><BR />Auch bei der Tätigkeit der Polizei im Allgemeinen zur Einleitung eines Strafverfahrens oder zur Verhängung einer Sanktion sind eindeutige Schutzbestimmungen für die betroffene Person vorgesehen: <BR />Auch für die Polizeikräfte, die den Streitkräften angehören, und für das Personal der Staatspolizei, das militärisch organisierten Einrichtungen untersteht, gelten für die Sprache die Bestimmungen dieses Dekretes in den Fällen, in denen Handlungen gesetzt werden, die die Tätigkeit der Polizei im Allgemeinen betreffen, die zur Einleitung eines Strafverfahrens bestimmt sind oder die eine sonstige Sanktion nach sich ziehen. (Art. 1,2 DPR 574/1988) <BR />Die oben genannten Organe, Ämter und Konzessionsunternehmen müssen in der Sprache antworten, deren sich der Antragsteller, Anzeigeerstatter oder Erklärende bedient hat. Wenn die Behörde aus eigener Initiative tätig wird, so muss sie die mutmaßliche Sprache des Adressaten verwenden. Im mündlichen Verkehr muss sie sich auf jeden Fall an die Sprache des Gesprächspartners anpassen (Art. 7 DPR 574/1988). <BR /><BR />Damit sind auch die Polizei, die Carabinieri, die Finanzwache und die militärischen Organe bei ihren Straßen- oder Ausweiskontrollen, Erhebungen, Einvernahmen oder sonstigen Kontakten mit den Personen verpflichtet, dessen Sprache zu verwenden bzw. sich ihrer Sprache (Deutsch oder Italienisch) anzupassen. <BR /><BR />Die Bestimmungen zur Zweisprachigkeit betreffen auch die <b>Versicherungsunternehmen</b> für die Formulare der Pflichtversicherung (Art. 2,3 DPR 574/88) sowie die Arzneimittelfirmen, die (nach Art. 36) verpflichtet sind, die Etiketten und die Beipackzettel der von der öffentlichen Gesundheitsfürsorge anerkannten Arzneimittel, die in der Provinz Bozen verteilt werden, sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache zu verfassen. <BR /><BR />Die Zweisprachigkeitsbestimmungen gelten auch für die <b>Notare</b>.<BR /><BR />DER AUTOR<BR /><BR />Oskar Peterlini hat als Landessekretär und Vorsitzender die Junge Generation der SVP mit aufgebaut, wurde als jüngster Abgeordneter in den Südtiroler Landtag gewählt und 20 Jahre lang bestätigt, gründete dann das Renteninstitut Pensplan mit Laborfonds und Plurifonds, wirkte anschließend zwölf Jahre als Parlamentarier in Rom. An der Freien Universität Bozen lehrt er Verfassungsrecht und Politikwissenschaft. Er promovierte in Innsbruck und habilitierte in Rostock.<BR /><BR />DAS BUCH<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="933616_image" /></div> <BR /><BR /><BR /> Prof. Oskar Peterlini: „Autonomie als Friedenslösung“, facultas Universitätsverlag, 660 Seiten; in den Athesia-Buchhandlungen erhältlich<BR /> <a href="www.athesiabuch.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">www.athesiabuch.it</a><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />