Verheiratete Paare, aufgepasst. Das Verfassungsgericht hat Paare mit Trauschein Paaren ohne Trauschein bei der Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuer gleichgestellt, sofern sie pro Kopf eine Erstwohnung besitzen und diese auch bewohnen. In der Gemeinde Meran wappnet man sich für derartige GIS-Rückforderungen, die für die letzten 5 Jahre geltend gemacht werden können. Rund 200 Paare könnten Ansprüche stellen. <BR /><BR />Aber der Reihe nach: Bis jetzt mussten Ehepaare im Unterschied zu Unverheirateten, die beide eine Erstwohnung besaßen, sich entscheiden, welche Wohnung der Hauptwohnsitz ist und welche als Zweitwohnsitz gilt, um für erstere in den Genuss des verminderten GIS-Satzes samt Freibetrag zu kommen. „Nun hat aber das Verfassungsgericht entschieden, dass verheiratete Paare unverheirateten Lebensgemeinschaften gleichgestellt werden müssen. Das heißt, Ehepaare, die beispielsweise aus Arbeitsgründen beide Wohnungen bewohnen, können beide um die vergünstigte Gemeindeimmobiliensteuer ansuchen“, sagt Andrea Moro, der Direktor des Gemeindeamtes Steuern und Gebühren. <BR /><BR /><embed id="dtext86-57570930_quote" /><BR /><BR />Grundlegend für eine Rückforderung der Immobiliensteuer sei aber, dass jener Ehepartner, dessen Wohnung nicht als Hauptwohnsitz gilt, nachweisen kann, dass er in seiner früheren Erstwohnung immer noch den Wohnsitz hat und dass diese Wohnung „der gewöhnliche Aufenthaltsort“ ist. Und wie ist das möglich? „Indem jemand beispielsweise anhand der Strom-, Wasser- oder Müllkosten oder der Wahl des Basisarztes nachweisen kann, dass er dort tatsächlich gelebt hat“, sagt Andrea Moro.<BR /><BR />Amtsdirektor Moro geht davon aus, dass es sich allein in Meran um rund 200 Paare handelt, auf die dieses Verfassungsgerichtsurteil zutrifft und damit der Gemeinde Meran für die vergangenen 5 Jahre GIS-Rückforderungen von insgesamt rund 500.000 Euro ins Haus stehen könnten. <BR /><BR />„Noch ist das Landesgesetz zur GIS von 2014 in diesem Punkt an das Verfassungsgerichtsurteil anzupassen, aber ich kann deswegen eine Rückforderung nicht ablehnen. Denn in diesem Punkt ist das Landgesetz verfassungswidrig und wir würden jedes Gerichtsverfahren verlieren“, sagt Amtsdirektor Andrea Moro.